ebay Privatauktion Rückgabe
01.11.2007 20:03 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Internetauktionen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgenden Artikel bei eBay versteigert:
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Verkaufe ein neues und ungebrauchtes
Mainboard ASUS P5K-VM Sockel LG775 für z. B. Intel Core2Duo
Das Mainboard wurde noch nie verbaut und ich kann es leider nicht verwenden. Die Ware ist original verpackt und inkl. Zubehör (Kabel, Treiber, Handbuch).
Herstellerdaten:
ASUS Super Memspeed Technology Enhances Memory Speed
- Support Intel® next generation 45nm Multi-core CPU
- Intel LGA775 Platform
- Intel® G33 chipset
- Dual-channel DDR2 1066/800/667 MHz
- 2x1394
- 12xUSB 2.0
- All High-quality Conductive Polymer Capacitors
Viel Spass beim bieten!
WICHTIG! Dies ist eine private Auktion.
Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB bin ich gezwungen Sie darauf hinzuweisen, dass der Artikel als Gebrauchtgerät unter Ausschluss jedweder Garantie oder Gewährleistung von mir privat verkauft wird, obwohl er sich im oben beschriebenem Zustand befindet. Jegliche Nachverhandlungen, Rücknahme, Umtausch und Anspruch auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Der Artikel geht mit dem Versand/Verkauf in den Verantwortungsbereich des Käufers über. Der Versand erfolgt nach Geldeingang.
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes.
Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie oder Gewährleistung auf Funktion bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Sie wissen also wofür Sie bieten!
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
Wundern Sie sich bitte nicht über diesen Passus. Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie oder Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis.
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Der Käufer hatte anfangs Probleme den Artikel in Betrieb zu nehmen, weil er falsche Komponenten (Speicherbausteine) installiert hatte. Ich konnte ihm dazu per E-Mail helfen.
Nachdem der Artikel jetzt funktioniert, hat dieser angeblich einen Mangel/Defekt an der Grafikkarte. Der Käufer möchte nun vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurück. Ich habe den Artikel getestet und der beschriebene Fehler trat bei mir nicht auf.
Ich möchte vom Kauf nicht zurücktreten und ich habe in der Auktion explizit darauf hingewiesen!
Wie sieht die Rechtslage für mich als Privat-Verkäufer aus?
MfG,
fuxl




