Darlehensvertrag
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger
Hallo,
im Jahre 1986 lieh mein Mann sich bei meinem Vater einen Betrag i.H.v. 10.000 DM, den er von einer Abfindung von der Bundeswehr (ausscheiden aus der BW) zurückzahlen wollte. Da es diese Abfindung aber nie gegeben hat, weil mein Mann sich während der Zeit dienstlich nicht korrekt verhalten hat, gab es auch keine Rückzahlung.
Im Jahr 2001 (Mai) hatten meine Eltern Goldene Hochzeit auf der es aus persönlichen Gründen einigen Ärger mit meinem Mann gegeben hat. (Er hatte zuviel Alkohol getrunken)
Zu diesem Zeitpunkt hatten mein Mann und ich viele persönliche Probleme so dass ich mir überlegte mich von Ihm zu trennen, unter anderem auch wegen Alkoholsucht.
Eine Woche nach diesem Theater bat ich meinen Mann sich bei meinem Vater zu entschuldigen welches er auch dann tat. Mein Vater nutzte diese Situation aus um sich ein Schreiben mit folgendem Inhalt über den Erhalt von 10.000 DM von uns quittieren zu lassen:
Datum, Ich Herr Name, Anschrift bestätige das ich von meinem Schwiegervater Name, Anschrift 10.000 DM geliehen habe. Dann unser beider Unterschrift.
Nun ist folgendes passiert. Vor ca. 14 Tagen bekommen wir Post von einer Anwältin.
Darin steht das wir mit einer Unterschrift vom 20.05.01 bestätigen das mein Vater uns ein Darlehen i.H.v. 10.000DM gewährleistet hat. Da eine Rückzahlungsvereinbarung nicht getroffen worden wäre, würde man dieses Darlehen innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten zum 06.01.08 kündigen.
Wir habe daraufhin ein Schreiben aufgesetzt das die Forderungen verjährt seien.
Nun ist es so dass sich die Gegenpartei auf §488 Abs.3 beruft.
Meine Fragen lauten:
1. Ist nicht tatsächlich eine Verjährung eingetreten?
Es gab aus unserer Sicht nie einen Darlehensvertrag, sondern lediglich dieses formlose Schreiben welches mein Mann und ich unterschrieben haben. Die Gegenseite besteht aber auf diesen Darlehensvertrag.
2. Ist dieses formlose Schreiben ein Vertrag?
3. Müssen wir tatsächlich noch zurückzahlen?
4. Würde die Gegenseite vor Gericht Recht bekommen?
P.S.
Ein Teil des „Darlehens" wurde bereits zurückbezahlt beziehungsweise erlassen ca. 4.000 DM.
Darlehensvertrag









