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Kündigung Fitnessstudio


23.10.2007 00:50 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter


| in unter 1 Stunde

Mein altes Fitnessstudio wurde an die x GmbH verkauft und zum 01.06.2007 geschlossen um Umbaumaßnahmen durchzuführen und dann am 01.09.2007 wieder zu öffnen. Die alten Verträge waren damit hinfällig.
Dieses neue Fitnessstudio hat damit geworben, dass die ersten 150 Mitglieder die einen neuen Vertrag unterschreiben nur einen Beitag von 19,99 im Monat zahlen müssen. (Diese Aktion lief dann natürlich bis zum 01.10.2007.) Somit habe ich am 24.05.2007 einen Vertrag über 2 Jahre mit der x GmbH abgeschlossen. Der Vertrag enthält weder AGB`s noch wurden mir welche vorgelegt.
Aus diesem Vertrag geht hervor, dass ich berichtigt bin das x Fitness ab dem 01.09.2007 zu nutzen. Als Zusatzvereinbarung habe ich mir ein Rücktrittsrecht bis zum 15.09.2007 einrichten lassen.
Das Studio hat dann tatsächlich erst am 23.09.2007 den Trainingsbetrieb eröffnet. Da es nicht meinen Vorstellungen entsprach habe ich dann meinen Vertrag am 28.09.2007 schriftlich gekündigt.
Meine Kündigung wird von dem Studio nicht anerkannt mit der Begründung, dass ich nur bis zum 15.09.2007 ein Rücktrittsrecht hatte.
Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass sich mein Rücktrittsrecht auf die Eröffnung des Studios bezieht und sich damit auch verlängert.
Als erstes habe ich die Lastschriften des Studios zurück gehen lassen und möchte nun wissen ob meine Kündigung in Ordnung war oder ob das Studio auf den Vertrag bestehen kann.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 510 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Fitnessstudio
23.10.2007 | 01:12

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte.

Das Fitnessstudio hat gegen seine vertraglichen Verpflichtung verstoßen, indem es den Termin zur vertraglichen Nutzung ab 01.09.2007 nicht eingehalten hat. Die Nutzung wurde zum 01.09.2007 zugesagt. Die tatsächliche Nutzung konnte jedoch erst zum 23.09.2007 erfolgen. Insoweit hat das Fitnessstudio seine vertragliche Pflicht verletzt. Da der Nutzungstermin geschuldet war, ist das Fitnessstudio mit seiner Leistung in Verzug geraten. Ob dies allerdings jetzt noch (nach über sieben Wochen) zu einer fristlosen Kündigung rechtfertigt, ist aufgrund des Zeitablaufes zweifelhaft.

Das Rücktrittsrecht zum 15.09.2007 ist richtigerweise rein formell abgelaufen. Der Rücktritt erfolgte damit am 28.09.2007 zu spät. Allerdings könnte in der vertraglichen Vereinbarung geregelt sein, daß das Rücktrittsrecht im Zusammenhang mit der Eröffnung steht. Ist dies der Fall so beginnt das Rücktrittsrecht erst mit der Eröffnung und läuft dann die vereinbarte Frist und konnte somit zum 28.09.2007 fristgerecht ausgeübt werden.

Insoweit empfehle ich den Vertrag noch mal zu prüfen.

Sollte ein solcher Zusammenhang nicht herzustellen sein wäre das Rücktrittsrecht am 28.09.2007 zu spät ausgeübt worden. Auch kann in dem Rücktritt vom Vertrag keine fristlose Kündigung gesehen werden, da diese insbesondere die Benennung eines Kündigungsgrundes bedarf.

Sollte also zwischen Rücktrittsrecht und Eröffnung kein Zusammenhang herzustellen sein, sind Sie bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages auf die Mitwirkung des Fitnessstudios angewiesen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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