Kündigung Fitnessstudio
23.10.2007 00:50 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Mein altes Fitnessstudio wurde an die x GmbH verkauft und zum 01.06.2007 geschlossen um Umbaumaßnahmen durchzuführen und dann am 01.09.2007 wieder zu öffnen. Die alten Verträge waren damit hinfällig.
Dieses neue Fitnessstudio hat damit geworben, dass die ersten 150 Mitglieder die einen neuen Vertrag unterschreiben nur einen Beitag von 19,99 im Monat zahlen müssen. (Diese Aktion lief dann natürlich bis zum 01.10.2007.) Somit habe ich am 24.05.2007 einen Vertrag über 2 Jahre mit der x GmbH abgeschlossen. Der Vertrag enthält weder AGB`s noch wurden mir welche vorgelegt.
Aus diesem Vertrag geht hervor, dass ich berichtigt bin das x Fitness ab dem 01.09.2007 zu nutzen. Als Zusatzvereinbarung habe ich mir ein Rücktrittsrecht bis zum 15.09.2007 einrichten lassen.
Das Studio hat dann tatsächlich erst am 23.09.2007 den Trainingsbetrieb eröffnet. Da es nicht meinen Vorstellungen entsprach habe ich dann meinen Vertrag am 28.09.2007 schriftlich gekündigt.
Meine Kündigung wird von dem Studio nicht anerkannt mit der Begründung, dass ich nur bis zum 15.09.2007 ein Rücktrittsrecht hatte.
Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass sich mein Rücktrittsrecht auf die Eröffnung des Studios bezieht und sich damit auch verlängert.
Als erstes habe ich die Lastschriften des Studios zurück gehen lassen und möchte nun wissen ob meine Kündigung in Ordnung war oder ob das Studio auf den Vertrag bestehen kann.
Trifft nicht Ihr Problem?
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