Ausscheiden aus HGB84: Postbank/BHW
| 17.10.2007 23:02 |
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Beantwortet von
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
nach meinem Ausscheiden aus den Diensten der Postbank Finanzberatung AG, ehemals BHW, haben sich für mich folgende Fragen ergeben:
1. Stichwort Dynamisierungsprovisionen.
Ist es richtig, daß ich auf sämtliche Erhöhungen nach
meinem Ausscheiden verzichte?
2. Gilt das auch für die planmäßigen Riester-Erhöhungen in 2008
von 2 auf 3%?
3. Zahlreiche Investmentsparpläne wurden von mir abgeschlossen.
Verzichte ich auch hier auf den laufenden Ertrag aus dem Aus-
gabeaufschlag?
4. Im August habe ich im Rahmen einer TOP-Invest-Aktion, wo
Anlagebeträge aus einem hochverzinsten Festgeld sukzessive
über 6 Monate in Investmentfonds umgeschichtet werden, nicht
unerhebliche Volumina generiert. Darf mir hieraus mit der
Argumentation Investmentsparplan die Provision hier auch
vorenthalten werden?
5. Dürfen Stornos belastet werden, wenn keine
Stornogefahrmitteilung erfolgte, sondern der Storno nur aus
der Provisionsabrechnung ersichtlich ist? Als Ehemaliger
habe ich keinen Zugriff auf Kundendaten und damit auch keine
Kontaktmöglichkeit gegenüber den Kunden. In meinem Handels-
Vertretervertrag mußte ich mich verpflichten, alle Unterlagen
zu vernichten, bzw. zu übergeben.
6. Ist ein 100% Storno gerechtfertigt, wenn der Vertrag
von ehemaligen "Kollegen" gekündigt wurde und im selben Haus
(z.B. Postbank/BHW Leben) ein neuer Vertrag abgeschlossen
wurde? Stichwort: Umdeckungsaktionen.
7. Die Postbank hat der AVAD, dem Auskunftsdienst für den
Außendienst, als Ausscheidungsgrund gemeldet: "nicht
fristgemäße Kündigung durch Vermittler", mir aber das
Einverständnis zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist im
Rahmen der Kündigungsbestätigung schriftlich gegeben. Ist
das Rechtens? Ist "nicht fristgemäße Kündigung" ein
Negativkriterium?
8. Bis zu meinem Ausscheiden gehörte ich bundesweit zu den
absoluten Leistungsträgern, zu den TOP 100 der 4500
hauptberuflichen Vertrieblern. Die Postbank hat sich mir
gegenüber in der Kündigungsbestätigung zur Ausfertigung
eines "qualifizierten Beschäftigungsnachweises"
verpflichtet. Erhalten habe ich ein Dokument wo lediglich
in dicker Schrift "Bescheinigung" drauf steht, meine
einzelnen Tätigkeitsbereiche aufgezählt sind, aber gerade
keine Wertung enthalten ist. Insbesondere viel mir auf,
daß kein Grund für das Ausscheiden, wie auf "eigenen
Wunsch" angegeben ist. Könnten zukünftige Arbeitgeber aus
der "Nichtwertung" von einer negativen Wertung ausgehen?
9. Bei meiner Führungskraft hatte ich - völlig überteuert - für
die letzten Jahre einen Arbeitsplatz in einer BHW/Postbank
Filiale angemietet. Da ich für die Jahre 2004 bis 2007 keine
Abrechnungen erhalten habe, wurde durch mich nun die letzte
Lastschrift zur Sicherung meiner Ansprüche (Stichwort:
Rückbehaltungsrecht, Aufrechnung) zurückgegeben. Nun läßt
meine Führungskraft (selbst HGB 84) dieses durch die
Postbank von meiner Vergütungsabrechnung abziehen. Ist
das rechtens, schließlich war Grundlage eine private
Vereinbarung zwischen zwei HGB-84 Vertretern.
10. Last but not least. In meinem Vertrag steht "Nach dem
Ausscheiden können bis zu 50% der Vergütungen zur Deckung
des Stornorisikos einbehalten werden." Stornoquote lag bei
mir durchschnittlich unter 3 Prozent. Nun folgende
Rechnung:
Provision = 100
./. regulärer Stornoeinbehalt = ./. 30
ausgewiesen auf Abrechnung = 70
./. Stornoreserve 50% = ./. 35
ausgezahlt werden = 35
Ist das rechtens? Der Stornoeinbehalt wird auch auf
Provisionen, welche absolut stornofrei, wie z.B.
aus Wertpapiergeschäften, einbehalten.
Zu meinem Ausscheiden, hier habe ich ordentlich aber nicht fristgemäß gekündigt, weil die Zustände nicht mehr haltbar waren. Da für mich eine hohe Geschäftsqualität und eine bedarfsorienterte Beratung wichtig waren und sind, habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen.
Zudem ist fraglich, ob für mich nicht die verkürzte
Kündigungsfrist von 1 Monat (also fristgerecht) galt, da
ich trotz HGB-Status nahezu alle Merkmale eines Arbeitnehmers
erfüllt habe (Anspruch auf Betriebsrente, Weisungsgebunden-
heit, Einhaltung von Filialöffnungszeiten, Einschränkung im Produktangebot, Zielvorgaben).
Lieben und vielen herzlichen Dank für die Beantwortung!
Ihr Fragesteller




