DE Frage geschrieben am 17.10.2007 19:25:00

Betreff: Vergewaltigung - sexueller Mißbrauch???


Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 11475
Sehr geehrte Damen und Herren,

weil ich als ich 8 Jahre alt war von meinem damals
17 Jahre alten Cousin sexuell mißbraucht wurde
(Oral - und Geschlechtsakt wurden ausgeführt), und ich
aber bereits nach der 10 Jahres Frist (nach Volljährigkeit) bereit gewesen bin, "etwas dagegen zu tun" und mit
meiner Rechtsanwältin ein Schreiben verfasst habe,
indem ich meinen Cousin aufgefordert habe:

1. eine geeignete Therapie zu machen, - zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen in seinem Umfeld

2. meine mir noch anfallenden Therapiekosten zu übernehmen

3. die einmalige Zahlung in Höhe von 10.000,-- EURO
Schmerzensgeld (auf Anraten meiner Anwältin)

Ein "Versuch zur gütlichen Einigung".

Nun hat er eine Anzeige wegen Erpressung gegen mich gestellt
und heute war meine Verhörung.

Ich habe alles was passiert ist, wahrheitsgemäß im Beisein
meiner Rechtsanwältin geschildert.

Es war alles sehr anstrengend und umfangreich, weshalb
ich jetzt erst registriert hatte, dass der Kripo-Beamte
immer wieder "Vergewaltigung" gesagt hatte....

Nun meine Frage: wann ist etwas "Vergewaltigung" und wann
"sexueller Missbrauch"???

Ist das nicht eigentlich das gleiche???

Könnte ich in meinem Fall gegen meinen Cousin doch noch
Strafanzeige wegen "Vergewaltigung" stellen und hat meine
Anwältin da vielleicht etwas übersehen???

Danke für die Antwort.



Antwort geschrieben am 17.10.2007 21:03:47
Rechtsanwalt Michael Euler
Goethestraße 4-8, 60313 Frankfurt am Main, Tel: 069 36605388, Fax: 069 36605390
Kaufrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ers............

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