Kein ALG1 wegen Sozialmedizinisches Gutachten
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe auf anraten meiner Hausärztin, meinen Arbeitsplatz wegen psychosomatischer Probleme zum 15.9.07 gekündigt.Beim ersten Beratungstermin mit der Arbeitsvermittlerin, mußte ich einen Fragenbogen "Gesundheit"ausfüllen und eine Entbindung der Schweigepflicht meiner behandelnden Ärzte unterschreiben. Der Ärztliche Dienst der Agentur sollte meine Leistungsfähigkeit prüfen,da in meiner Akte vermerkt war, dass ich auf Grund von Rückenprobleme im März 07, mich wegen einer Umschulung informiert hatte,da ich in einer Baumschule beschäftigt war und schwere Lasten tragen mußte.Jetzt wurde mir von der Agentur für Arbeit mitgeteilt,dass die Amtsärztin eine Leistungsfähigkeit, von tgl. weniger als 3 Std. vorraussichtlich bis zu 6 Mon. festgestellt hat. Also habe ich keinen Anspruch auf Alg.1 mehr, ich sollte mich krankschreiben lassen um Krankengeld zu beziehen. Ich habe der S.A. gesagt, dass ich aber ja nicht krank bin, sonst würde ich ja Krankengeld beziehen und hätte kein Arbeitlosengeld beantragt. Und außerdem, bin ich nicht mehr versichert wenn ich kein Alg.1 bekomme, weil mein Mann Beamter ist und ich nicht Familienversichert bin. Ich bekam nur zur Antwort, das es nicht das Problem der Agentur wäre.Es sei noch anzumerken, das ich erst eine Speerzeit von 12 Wochen bekomme habe, obwohl ein ärztliches Attest vorlag.Die Speerzeit wurde nachdem meine Ärztin nochmal eine Stellungsnahme geschr. hatte dann doch aufgehoben. 2 Tage später lag dann das Gutachten der Amtsärztin vor und es wurde wieder alles gesgespeert.MEINE FRAGE : Darf die Agentur mir das Alg.1 auf ein Gutachten nach Aktenlage streichen ? Obwohl meine Rückenprobleme nicht zur debatte stehen und mein orthopäde mich auch nicht arbeitunfähig geschrieben hat. Was für Schritte kann-muß ich jetzt einleiten? Vielen Dank für Ihre Mühe!









