Namensrecht bei Domain
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
ich stehe derzeit vor folgendem Problem: Ich möchte eine Domain mit registrieren lassen die meinen Nachnamen beinhaltet mir ist bekannt das ich nach §12 BGB ein Recht habe diese Domain zu besitzen. Mein Nachname beinhaltet jedoch ein Zeichen (ß) welches man in einem Domainnamen nicht nutzen kann, im deutschen üblich ist in einem solchen Falle die Ersetzung des Buchstaben "ß" durch "ss".
(1) Habe ich auch ein Namensrecht an der Domain mit der alternativen Schreibweise meines Nachnamens?
Der aktuelle Inhaber der .de Domain hat eine Firma mit der Schreibweise "ss" deshalb habe ich mich nach alternativen umgeschaut und mir ist aufgefallen das der Inhaber der Domain mit der Endung .ch nicht den Nachnamen besitzt und somit auch keine Rechte daran hat, der Inhaber hier ist eine GmbH mit Sitz in der Schweiz welche jedoch keinerlei Bezug zu meinem Nachnamen hat, weder ein Produkt der Firma noch der Name des Inhabers der Firma lauten so. Die Domain dient darüber hinaus auch nur als Weiterleitung zu einer anderen Domain, diese befasst sich mit dem Thema Reitsport, hieraus könnte man eine Verbindung zum Domainnamen ziehen denn Pferde werden teils so genannt.
(2) Hat der derzeitige Inhaber das Recht die Domain zu halten nur weil die Domain das Thema "Reitsport" behandelt und Pferde so bezeichnet werden wie mein Nachname lautet, oder ist das Namensrecht höher wertig?
(3) Habe ich als deutscher Staatsbürger auch ein Recht auf den Domainnamen mit der Endung .ch oder beschränkt sich mein Namensrecht auf die Endung .de
Optional noch eine Frage welche jedoch nicht unbedingt bestandteil dieser Frage ist: Mit welchen Kosten müsste ich rechnen wenn ein Anwalt meine Rechte an der Domain durchsetzen soll.
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage.
Domain Namensrecht




