DE Frage geschrieben am 15.10.2007 17:58:00

Betreff: Namensrecht bei Domain


Rechtsgebiet: Internet-, Computerrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 2079
Sehr geehrte Frau Anwältin,
sehr geehrter Herr Anwalt,
ich stehe derzeit vor folgendem Problem: Ich möchte eine Domain mit registrieren lassen die meinen Nachnamen beinhaltet mir ist bekannt das ich nach §12 BGB ein Recht habe diese Domain zu besitzen. Mein Nachname beinhaltet jedoch ein Zeichen (ß) welches man in einem Domainnamen nicht nutzen kann, im deutschen üblich ist in einem solchen Falle die Ersetzung des Buchstaben "ß" durch "ss".

(1) Habe ich auch ein Namensrecht an der Domain mit der alternativen Schreibweise meines Nachnamens?

Der aktuelle Inhaber der .de Domain hat eine Firma mit der Schreibweise "ss" deshalb habe ich mich nach alternativen umgeschaut und mir ist aufgefallen das der Inhaber der Domain mit der Endung .ch nicht den Nachnamen besitzt und somit auch keine Rechte daran hat, der Inhaber hier ist eine GmbH mit Sitz in der Schweiz welche jedoch keinerlei Bezug zu meinem Nachnamen hat, weder ein Produkt der Firma noch der Name des Inhabers der Firma lauten so. Die Domain dient darüber hinaus auch nur als Weiterleitung zu einer anderen Domain, diese befasst sich mit dem Thema Reitsport, hieraus könnte man eine Verbindung zum Domainnamen ziehen denn Pferde werden teils so genannt.

(2) Hat der derzeitige Inhaber das Recht die Domain zu halten nur weil die Domain das Thema "Reitsport" behandelt und Pferde so bezeichnet werden wie mein Nachname lautet, oder ist das Namensrecht höher wertig?

(3) Habe ich als deutscher Staatsbürger auch ein Recht auf den Domainnamen mit der Endung .ch oder beschränkt sich mein Namensrecht auf die Endung .de

Optional noch eine Frage welche jedoch nicht unbedingt bestandteil dieser Frage ist: Mit welchen Kosten müsste ich rechnen wenn ein Anwalt meine Rechte an der Domain durchsetzen soll.

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Frage.


Antwort geschrieben am 15.10.2007 20:35:06
Rechtsanwalt Elmar Dolscius
Westerbachstraße 23F, 61476 Kronberg, Tel: Tel. 06173-702761, Fax: Fax 06173-702894
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.

1. Da es kein ß bei Domains gibt, haben Sie nur die Möglichkeit, auf das ss auszuweichen. Dies muss Ihnen dann grundsätzlich auch gestattet werden. Sie könnten demnach auch Ansprüche auf die Alternative Schreibweise anmelden. Ähnlich war es bis vor einiger Zeit bei Umlauten. Dies hat sich erst geändert, seit Umlaute in Domainnamen darstellbar sind (zumindest in D, A und CH).

2. In den Fällen, in den ein Namensrecht mit einer Unternehmensbezeichnung oder einem Unternehmenskennzeichen zusammenfällt, ist zu prüfen, welches Recht das stärkere ist. Grundsätzlich gilt das sog. first-come-first-serve-Prinzip, solange das Unternehmen den Namen der Domain trägt. Andernfalls wäre das Namensrecht stärker.

Wenn also das Unternehmen so heißt, würde die Anmeldung Ihrem Namen vorgehen. Andernfalls hätten Sie eine Chance, dass Ihr Namensrecht stärker ist. Von einer überragenden Verkehrsgeltung ist wohl nicht auszugehen.

3. Das Namensrecht aus § 12 BGB ist ein deutsches Recht. Es hat keien Auswirkungen auf die Schweiz.

Die Kosten werden in einem Fall wie dem Ihren in der Mehrzahl der Fälle nach Stundensatz abgerechnet bzw. Honorarvereinbarung, da der Gegenstandswert schwer zu berechnen ist. Gerne können Sie sich zu diesem Zweck mit mir, zunächst unverbindlich, in Verbindung setzen, um ein mögliches weiteres Vorgehen zu besprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt

Kanzlei Recht und Recht
Westerbachstraße 23 F
61476 Kronberg/Ts.

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Email: Dolscius@recht-und-recht.de

Web: www.dolscius-kakridas.de
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Der Autor ist Rechtsanwalt in Kronberg (Großraum Frankfurt am Main) und berät und vertritt Verbraucher und Firmen bundesweit in allen Fragen auf dem Gebiet des Urheber- und Markengesetzes, Gesellschaftsrechts, Miet- und Pachtrechts und Arbeitsrechts.
Sollten Sie z.B. von einer Abmahnung betroffen sein oder eine generelle Beratung zu den zuvor genannten Rechtsgebieten benötigen, empfehlen wir eine unverbindliche Kontaktaufnahme unter Dolscius@recht-und-recht.de
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite http://www.Dolscius-Kakridas.de




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