pfändung Sozialrecht
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pfändung


| 12.10.2007 15:22 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander J. Boos


| in unter 1 Stunde

3 gläubiger haben mein konto gepfändet habe kontoschutzantrag gestellt und auch bewilligt bekommen jrtzt kam ein neuer gläubiger und wollte konnto pfänden wolte heute mein lohn inhöhe von 1085,59abheben und habe gesagt bekommen das geld ist sichergestellt worden , ich binn alleinerziehend und habe 2 kinder 11 und15 , meine frage wass soll ich tun bekomme ich mein geld noch oder ist das geld jetzt weg mus miete bezahlen und einkaufen ,
12.10.2007 | 15:43

Antwort

von

Rechtsanwalt Alexander J. Boos
18 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende, sehr geehrter Ratsuchender,

anhand Ihrer Sachverahltsschilderung will ich Ihre Frage wie folgt beatworten.

Zunächst ist entscheidend, welche Art der Einküfte auf Ihrem Konto vorliegen.

Handelt es sich um Arbeitseinkommen, das auf dem Konto eingeht, so ist ggf. ein Antrag gem. § 850k ZPO zu stellen. Das Gericht ermittelt dann, welche Freibeträge Ihnen monatlich zustehen. Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um Löhne.

Bei anderen Leistungen gilt; Lediglich Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Renten dürfen innerhalb von sieben Tagen nach Eingang an den Schuldner ausgezahlt werden.

Antrag nach § 850k ZPO wurde nach Ihrer Schilderung bereits gestellt. In dem daraufhin ergehenden Beschluss setzt das Gericht die Freibeträge fest, ab denen überhaupt gepfändet werde darf. Diese daten werden dann bei der Bank eingereicht.

Allerdings handelt es sich hier offensichtlich um einen "neuen" Gläubiger, weshalb mein Rat an Sie ist, schneunigst die Rechtsanteragsstelle Ihres Amtsgerichts aufzusuchen und erneut einen entsprechenden Antrag wegen der derzeit laufenden Pfändung zu stellen.

Die bisher erlassenen Beschlüsse entfalten gegen den neuen Gläubiger keine Wirkung, jedenfalls nicht unmittelbar.

Für Nachfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RA Alexander Boos


Nachfrage vom Fragesteller 12.10.2007 | 16:07

ist der sichergestellte lohn jezt weg oder bekomm ich den lohn nach erneuten stellung eines kontoschutzantrag ausbezallt. und wie lange bleibt der lohn jetzt sichergestellt,

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 12.10.2007 | 16:32

Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:

14 Tage nach Eingang der Kontopfändung ist die Bank verpflichtet, das Guthaben an den Gläubiger zu überweisen (§ 835 Abs. 3 ZPO). Danach ist ein Pfändungsschutzantrag nicht mehr möglich und das Guthaben für den Lebensunterhalt nicht mehr verfügbar. Deshalb ist es wichtig, den Pfändungsschutzantrag umgehend nach der Zustellung des Kontopfändungsbeschlusses zu stellen.

Sie müssen also schnell vorgehen, um das Gled noch zu "retten".

Noch etwas: wurde die Pfändung von einem öffentlichen Gläubiger veranlasst (z. B. Finanzamt, Arbeitsamt, Gemeinde), müssen Sie den Antrag bei der Vollstreckungsstelle der jeweiligen Behörde stellen. Das Amtsgericht ist in diesem Fall nicht zuständig.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an mich.

Mit freundlichen Grüßen

RA Alexander J. Boos

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