Neuwagen mit Vorschaden
| 05.10.2007 17:15 |
Preis: ***,00 € |
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| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Trettin
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November 2006 erwarb ich bei einem Autohändler einen Neuwagen für über 30.000€, laut Hersteller besteht eine 2-Jährige Gewährleitung.
Vor zwei Wochen stellte ich durch einen Zufall fest, dass der Wagen an der Kofferraumklappe eine ungewöhnlich schlechte Lackierung aufweist, die durch Lackläufer sowie raue Oberflächen hervorsticht.
Der Besuch im Service-Center des deutschen Premium-Herstellers brachte leider kein Erfolg, da laut der Schaden-Historie des Fahrzeuges nichts eingetragen war und dadurch auch nicht auf Garantie zurückgegriffen werden kann. Der Service-Mitarbeiter staunte sehr und sagte "So ein Wagen hätte das Werk nicht verlassen dürfen, zumal die Lackarbeiten sehr schlecht und laienhaft durchgeführt worden sind".
Die Anfrage beim Autohändler nach den Lackarbeiten war negativ, der Händler wisse von nichts und will für den Schaden nicht haften. Der Autohändler handelt mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie EU-Fahrzeugen sämtlicher Auto-Hersteller.
Bitte um Hilfe, sowie Tipps zur weiteren Vorgehensweise. So einen Fall möchte ich nicht auf mir sitzen lassen, zumal ich einen Neuwagen und keinen Gebrauchten gekauft habe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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