Ankündigung von Krankheit
| 03.10.2007 19:02 |
Preis: ***,00 € |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Sehr geerhrte RAe.
Ich beschäftige eine Mitarbeiterin die ohnehin nicht sehr viel mit Arbeit zu tuen hat.
Nun will sie sich Krampfadern entfernen lassen und dies nicht ambulant sondern im Krankenhaus durchführen lassen. Die Behandlung soll ab dem 06.11.07 erfolgen und unbestimmte Zeit andauern, mindestens jedoch 10 Tage. Die Mitarbeiterin kündigte an, während dieser Zeit krank zu sein.
Meine Frage:
Muß ich ihr den Lohn weiter zahlen wenn sie sich darauf (bereits angekündigt)krankschreiben läßt ? Oder kann ich verlangen dass sie unbezahlten Urlaub oder Urlaub für diese Zeit nimmt ? Ist das Sinn der Lohnfortzahlung?
Danke für Ihre Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem?
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