Verjährung Abwassergebühren
| 27.09.2007 16:05 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
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Die Gemeinde erhebt seit 2003 jährlich Abwassergebühren für ein Grundstück.Trotz jeweiligen Widerspruchs und Aussetzung der Vollziehung wird die Angelegenheit nicht bearbeitet. Auf Veranlassung des Gebührenpflichtigen wird im Jahr 2007 die Angelegenheit überprüft;die Gebühr rückwirkend für jedes Jahr auf 5% der ursprünglichen Forderung gemindert und die alten Bescheide zurückgenommen.
Tritt bei den nun neuen,rückwirkenden Bescheiden zumindest für das Jahr 2003 die allgem. Verjährung nach 195 BGB ein ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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