Rücktritt vom DSL Vertrag
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Eva Feldmann
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
im Auftrag einer Bekannten habe ich eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
Vor einigen Monaten hat diese einen DSL Vertrag Surf&Phone 2000 von 1und1 abgeschlossen. Durch Ihre Unkenntnis hat Sie nicht bemerkt, dass Ihre Bandbreite nicht annähernd eine Geschwindigkeit von 2048kbits/s erreicht, sondern nur 448kbit/s. Lediglich die ständig zusammenbrechende Internettelefonie bei gleichzeitigem surfen im Internet machte sie stutzig. Auch die in der AGB garantierten 2 gleichzeitigen Gespräche sind nicht möglich.
Der Support von 1und1 schreibt lediglich, dass Bandbreiten abhängig von der nächsten Hauptverteilerstelle sind und meine Bekannte gerne darüber informiert wird, wenn sich daran etwas ändert. Da sie sehr ländlich wohnt, wird sich hier so schnell auch nichts ändern.
In der AGB von 1und1 geht auch folgender Satz hervor:
1&1 überlässt auf Wunsch des Kunden den 1&1 DSL-Anschluss 2.048 auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 2.048 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 1.536 kbit/s Downstream und bis zu 192 kbit/s Upstream erreicht wird.
Genau an diesem Punkt hat meine Bekannte mit einem Schreiben an 1und1 angesetzt und nach Erläuterung der eingeschränkten Nutzung eine Nachfrist von 2 Wochen zur Herstellung der Mindestübertragungsgeschwindigkeit gesetzt. Dazu schrieb Sie:
Ich setzte Ihnen hiermit eine Frist bis zum 21.09.2007 dauerhaft die Mindestübertragungsgeschwindigkeiten herzustellen. Nach Ablauf dieser Frist werde ich vom Vertrag zurücktreten. Sollten Sie feststellen, dass Sie die Anforderungen nicht erfüllen können, bitte ich vor Ablauf der Frist um eine Rückabwicklung des Vertrages.
1und1 reagierte bisher nicht auf das Schreiben.
Nun meine eigentliche Frage: Ist diese Vorgehensweise so richtig und muss der Rücktritt vom Vertrag (nach Ablauf der Frist) noch einmal explizit verkündet werden? Oder ist der Ausspruch einer Kündigung sinnvoller?
Am 22.09 und 23.09 (also nach Ablauf der Frist) hat meine Bekannte die Leistung noch einmal getestet ob sich an den Geschwindigkeiten etwas geändert hat. Kann hierbei der Vertrag weiterlaufen, also der Rücktritt ungültig werden?
Vielen Dank für Ihre Information.
und Mit freundlichen Grüßen









