Öffentlich-rechtliche Namensänderung bei Volljährigkeit
19.09.2007 03:21 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt René Iven
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Guten Abend,
ich bin 21 Jahre alt und möchte meinen Nachnamen ändern.
Wie ich feststellen musste, ist das deutsche Namensrecht sehr repressiv im Bezug auf die Namensänderung bei Volljährigkeit.
Nichtsdestotrotz bin ich fest entschlossen meinen Namen zu ändern und möchte sämtliche mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen.
Folgendes interessiert mich konkret:
1) Ich würde gerne eine Art "Schlachtplan" gemeinsam mit einem auf dem Gebiet der öffentlich-rechtlichen Namensänderung erfahrenen Anwalt entwerfen, der eine genau abgestimtme Vorgehensweise beinhaltet und mich, falls dies nötig sein sollte, danach an einen für mein geographisches Gebiet zuständigen Kollegen für Verwaltungsrecht weiterverweist. Ich fürchte ansonsten, dass durch verstrichene Widerspruchsfristen etc. meine Erfolgsaussichten im Fall eines Prozesses o.ä. sinken. Außerdem könnte ich Hilfe für das Beschaffen aller nötigen Dokumente etc. für die Antragstellung benötigen. An wen kann ich mich wenden? Die zuständige Behörde ist meinen Informationen zufolge ein Landkreis in Niedersachsen.
2) Wie groß ist der Ermessensspielraum des zuständigen Beamten? Ich lebe zurzeit in Österreich, aber wenn meine Informationen korrekt sind, ist die Behörde meines ehemaligen Hauptwohnsitzes zuständig. Dies wäre eine Landkreisbehörde (s.o.). Eine Standesbeamtin sagte mir, dass diese möglicherweise "liberaler" bei der Zustimmung als die Standesämter sei. Ist das zutreffend?
3) Wie hoch schätzen Sie erfahrungsgemäß die Chance ein, dass einer der folgenden Gründe bzw. die einzelnen Gründe in Summe von der zuständigen Behörde als "wichtig" anerkannt wird/werden?
- Mein Name hindert mich im sozialen Umgang, vor allem beim Kennenlernen neuer Personen. Dies würde mir auch schriftlich attestiert. Wieviel ist ein solches Attest wert? Es handelt sich um einen relativ häufigen Namen, mit dem viele andere Leute offenbar gut leben können. Ich habe ein Präzedenzurteil gelesen, in dem ein ärztliches Attest vom Richter nicht anerkannt wurde, da davon auszugehen war, dass der Arzt die Person nur ein einziges Mal gesehen hat. Ich würde mich auch länger in ärztliche "Therapie" begeben, so dies die Erfolgsaussichten steigert.
- Ich werde nach Abschluss meines Studiums eine Praxis eröffnen; meine Mutter, die als Chirurgin tätig ist, kann bestätigen, dass ihr Nachname für den Umgang mit Patienten hinderlich war. Sie trägt inzwischen den Namen ihres 2. Ehemannes.
Es geht mir vorwiegend darum, in Kontakt mit einem guten Anwalt zu kommen, der Erfahrung im Umgang mit Behörden und dabei insbesondere im Bereich Namensrecht/Namensänderung hat. Frage 2 und 3 sind zwar interessant, aber im Vergleich nachrangig.
Vielen Dank!




