Forderung bei insolventen Übernehmer!
| 15.09.2007 17:45 |
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Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Lebzeiten meines Vaters wurde der elterliche Betrieb an meinen Bruder übergeben. In diesem notariell beglaubigten Vertrag wurde vereinbart, dass auch die Verbindlichkeiten des Unternehmens übernommen werden. Jedoch verstarb mein Vater zwei Jahre nach der Betriebsübergabe im Jahre 1998.
Es besteht derzeit noch eine Erbengemeinschaft mit meiner Mutter und meinen 4 Geschwistern. Zu der Erbmasse gehören ein ZFH und ein EFH. Das Zweifamilienhaus ist nicht mit einer Grundschuld belastet, jedoch das Einfamilienhaus. Die Grundschuld dient noch als Sicherheit gegenüber der Bank für die Kredite die mein Vater aufgenommen hat und ist derzeit mit ca. 15.000 EUR valutiert.
Vor ein paar Wochen hat der Übernehmer des Betriebes Insolvenzantrag gestellt, die Geschäftsverbindung mit der Gläubigerbank wurde fristlos gekündigt, es wurde ein Verfügungsverbot nach §21 InsO durch das AG ausgesprochen, etc.
Nun ist aber zu erwarten, dass die Bank im schlimmsten Falle die Zwangsversteigerung oder –verwaltung betreiben wird, da das EFH derzeit noch vermietet ist und die Miete meiner Mutter als Lebensunterhalt dient.
Ich selbst spiele schon seit längerem im dem Gedanken, die Immobilie im Rahmen eines Erbschaftskaufes zu erwerben, den Mietvertrag aufrecht zu erhalten und dadurch ggf. die Raten für das Darlehen zu tilgen.
Der Auszahlungsbetrag gegenüber den restlichen Miteigentümern würde sich demnach nach deren Anteil und den Verbindlichkeiten verringern und an die Bank abgeführt werden. Somit trägt jeder Beteiligte einen Teil der Schulden nach Erbquote.
Nach §2056 BGB sollte die Auseinandersetzung ohne den Schuldner erfolgen, da der Wert der Zuwendung den Wert der restlichen Mitglieder übersteigt.
Für den Fall, dass ich das Haus übernehme um eine ZV abzuwenden und die noch bestehenden Verbindlichkeiten mit den anderen Eigentümern gegenüber der Bank begleiche, können wir eine Forderung anmelden, da ja dies nicht vertragsgemäß ist?
Für Ihre Bemühungen im Voraus Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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