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Dauerhafte EU Rente?


| 14.09.2007 20:21 |
Preis: ***,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Tanja Stiller


| in unter 2 Stunden

Hallo und Guten Abend,

ich bin seit 10 Jahren schwer psychisch erkrankt und habe viele Diagnosen, als Hauptdiagnose steht eine chronische affektive Psychose (manisch-depressiv mit wahnhaften Elementen) fest und ich bin daher 60% schwerbehindert. Ich bin aus ärtzlicher Sicht nicht in der Lage 3 Stunden täglich zu arbeiten und möchte daher volle Erwerbsminderungsrente beantragen. Besteht bei einer psychischen Erkrankung die Möglichkeit, die Rente als dauerhaft bewilligt zu bekommen? Oder werden Renten zurzeit nur noch zeitlich befristet bewilligt? Die Ärzte schätzen meine Krankheit als nicht „heilbar" ein, ich nehme seit Jahren schwere Medikamente und da die Krankheit ja chronisch ist, besteht keine Aussicht auf Besserung. Habe ich eine Chance auf eine dauerhafte (zeitlich nicht befristete) Rente?

Vielen Dank im Voraus.
14.09.2007 | 21:02

Antwort

von

Rechtsanwältin Tanja Stiller
110 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann nämlich die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.

Ihre Frage beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und eingesetzten Betrag wie folgt:

Nach § 43 Abs.2 SGB VI sind Versicherte VOLL ERWERBSGEMINDERT, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gewährt, wenn
1. der Versicherte voll erwerbsgemindert ist
2. in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge hat UND
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit (=5 Jahre erfüllt hat.

Die Erwerbsminderungsrente wird nach § 102 Abs.2 SGB VI AUF ZEIT geleistet.
Es findet also grundsätzlich immer eine BEFRISTUNG statt.
Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn und kann danach wiederholt werden.
Die Rente wird UNBEFRISTET geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.
Hiervon ist nach einer GESAMTDAUER DER BEFRISTUNG von 9 Jahren auszugehen.

Meines Erachtens wird die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente daher zeitlich befristet werden.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positive Nachricht überbringen konnte.
Dennoch hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Tanja Stiller


Rechtsanwältin Tanja Stiller
Mainzer Str. 139-141
66121 Saarbrücken

Telefon: 0681-9405552
Fax: 0681-9405549

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www.rechtsanwaeltin-stiller.de


Mietrecht- Sozialrecht - Strafrecht -Familienrecht-Verkehrsrecht

Nachfrage vom Fragesteller 14.09.2007 | 21:07

Danke für Ihre Antwort. Ich war heute bei der BfA. Dort sagte man mir allerdings, dass es bei schweren Fällen auch sofort eine unbefristete Rente geben könnte. Aber wie kann man diesen Ausnahmenfall belegen und somit eine Befristung umgehen? Danke für eine kurze Nach-Antwort.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 14.09.2007 | 21:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Nachfrage beantworte ich natürlich gern.

UNBEFRISTET wird die Rente nur gewährt, wenn KEINE Besserung der Krankheit zu erwarten ist und somit sich die Erwerbsminderung NICHT verbessert.
D.h. Sie müssen beweisen und belegen können, dass eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist und auch nicht eintreten wird.
Am besten belegen Sie dies durch entsprechende ärztliche Gutachten oder Befunde und anhand Ihres Krankheitsverlaufes in der Vergangenheit.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Tanja Stiller

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