Ermittlungsverfahren wegen Schmuggel von BtM - Cannabis
12.09.2007 06:32 |
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Sehr geehrte RAe,
SACHVERHALT:
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ich (****, nicht vorbestraft, keine polizeilichen Kontakt wegen BtM) habe kürzlich 15g Cannabis (Gras) per Post direkt aus
Holland zu mir nach Hause erhalten.
Meine Mutter und/oder mein Stiefvater (nicht wohnhaft in der gleichen Wohnung wie ich & meine Mutter) haben den Brief
allerdings ohne mein Wissen geöffnet (dazu ist zu sagen, dass ich schon früher meiner Mutter untersagt habe meine Post zu
öffnen, nachdem Sie mehrmals Briefe (ohne illegalen Inhalt) geöffnet hatte), worauf mein Stiefvater vorerst das Gras bei sich
aufbewahrt hat.
Meine Mutter hat mir dies schließlich mitgeteilt. Nach langen Diskussionen (in denen ich u.a. argumentiert habe, dass 10g gar
nicht für mich bestimmt waren, was der Wahrheit entspricht) hat Sie sich bereit erklärt, meinen Stiefvater zu bewegen, mir das
Gras wieder auszuhändigen.
Daraufhin hat mein Stiefvater mir 10g Gras ausgehändigt (befinden sich nicht mehr in meinen Besitz) und 5g Gras sowie den an
mich adressierten Umschlag behalten mit der Ankündigung, beides der Polizei zu übergeben und mich wegen Drogenhandel
anzuzeigen, "damit dieser Dealerring ausgehoben wird" - letzteres höchstwahrscheinlich wegen meiner Aussagen ggü. meiner
Mutter.
Ich habe schließlich erfahren, dass er seine Worte in die Tat umgesetzt hat, und dass beide auch von der Polizei getrennt
vernommen worden sind.
Ich gehe davon aus, dass beide der Polizei umfassend und vollständig von der Ereignissen berichtet haben, wobei ich die
Grenzen der Phantasie meines Stiefvaters bezüglich meiner Dealertätigkeiten nicht abschließend einschätzen kann...
Dazu ist zu bemerken, dass ich 5g dieser Sendung zum gleichen Betrag, den ich bezahlt habe, an einen Bekannten verkauft habe
(45€) und 5g aber letztlich selbst behalten und konsumiert habe.
Mir ist bewusst, dass meine Tat - gleich ob sie handeln oder abgeben im Rechtsinne bedeutet - nach BtMG strafbar ist.
FRAGEN:
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Nun habe ich den Brief betreffend "Ermittlungsverfahren in eigener Sache, wegen Schmuggel von BtM - Cannabis u.a., hier:
Vorladung zur Berschuldigtenvernehmung u. Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen" von der Polizei erhalten.
Da ich der Polizei unter keinen Umständen Auskunft geben möchte, wie die Bestellung und die Bezahlung der BtM abgelaufen ist
(auch und vor allem wegen Befürchtung der Beeinträchtigung meiner körperlichen Unversehrtheit bei Aussage), habe ich folgende
Fragen:
1.) Welche Konsequenzen könnten mich erwarten, wenn ich
- gar keine Aussage mache?
- die Wahrheit sage (wie oben stehend), aber keine Auskunft über Bestellung, Bezahlung und Kontaktpersonen gebe?
- alles abstreite und angebe, von nichts zu wissen?
was empfehlen Sie sonst, wie ich mich verhalten soll?
2.) Ich gehe davon aus, dass die erkennungsdienstl. Maßnahmen auch unter der dünnen Beweislage zulässig sind. Gibt es eine
Möglichkeit die mehrjährige Speicherung der angefertigten Dokumente trotz dessen zu verhindern?
3.) Darf die Polizei seit Einleitung des Verfahrens mein Telefon und meine Post überwachen oder meinen Computer
beschlagnahmen?
Wie sieht das mit der Überwachung von Telefon und Post aus, falls das Verfahren eingestellt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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