10.09.2007 | 19:57
Antwort
von
Rechtsanwalt René Iven
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Der Import für DVDs mit Inhalten ab 18 Jahren zum Zwecke des Verkaufs ist in vielerlei Hinsicht rechtlich problematisch.
1.) Urheber- und Lizenzrecht
Bei den US-DVDs handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschützte Werke i.S. des
§ 2 UrhG. Das deutsche Urheberrecht findet Anwendung, da u.a. nach der RBÜ (Revidierten Berner Übereinkunft) und des TRIPS (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) ausländische Urheber wie Inländer behandelt werden (sog. Grundsatz der Inländerbehandlung). Gemäß
§§ 15 Abs. 1 Nr. 2, 17 UrhG ist die Verbreitung von importierten Originalfilmkopien - auch wenn es sich um rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke handelt - nur mit Zustimmung des regionalen Lizenznehmers oder - falls ein solcher nicht existiert - des Urhebers des Werkes zulässig. Dies gilt nur dann nicht, wenn das Original oder ein Vervielfältigungsstück bereits im Gebiet der EU oder des EWR im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden ist (vgl.
§ 17 Abs. 2 UrhG, sog. Erschöpfungsgrundsatz). BEACHTEN SIE: Dass die DVDs mit dem Regionalcode 1 ausgestattet sind, garantiert ihre technische Abspielbarkeit auf europäischen Geräten, nicht jedoch ein rechtliches Verbreitungsrecht ! Ein Handel mit US-DVDs ist lediglich dann urheberrechtlich unbedenklich, wenn Sie die - bestenfalls schriftliche - Zustimmung des regionalen Lizenznehmers bzw. Urhebers nachweisen können.
2.) Jugendschutz:
Gemäß
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG dürfen DVDs, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) gekennzeichnet sind, nicht im "Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen", oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Hintergrund ist, dass nach dem JuschG gewährleistet sein muss, dass Kindern und Jugendlichen jugendgefährdendes Material nicht zugänglich gemacht wird. Versandhandel ist in diesem Zusammenhang legaldefiniert. Nach
§ 1 Abs. 4 JuSchG ist Versandhandel i.S. des Jugendschutzes sowie des StGB jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird. FAZIT: Hier kommt es demnach entscheidend darauf an, welche Vertriebsform Sie vorsehen. ACHTUNG: Die Verbreitung pornographischer Darbietungen, führt, soweit das Material auch Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder im Wege des Versandhandels eingeführt wird, grundsätzlich auch zur Strafbarkeit gemäß
§ 184 StGB,
§ 27 JuSchG.
3.) Wettbewerbsrecht:
Der Verstoß gegen das JuSchG stellt zudem ein Verstoß gegen §§
3,
4 Nr. 11 UWG dar (vgl. nur OLG München,
GRUR 2004, 963). Nach Maßgabe der vorgenannten Vorschriften liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, wenn gegen gesetzliche Vorschriften zuwidergehandelt wird, die auch dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Gleiches gilt nach zutreffender Literaturansicht auch für ein Verstoß gegen deutsches Urheberrecht mit dem Ziel, sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern. Im Falle eines Verstoßes drohen (teure!) wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
4.) Zum Import:
Auf einen entsprechenden Antrag des Lizennehmers oder sonstigen Rechteinhabers i.S. des UrhG kann es durchaus sein, dass der Zoll nach einer Paketkontrolle die Ware beschlagnahmt und zurückhält (vgl.
§ 111b UrhG). Für pornographische Schriften (auch DVDs), die im Wege des Versandhandels und zum Zwecke der Verbreitung bzw. Abgabe an Personen unter 18 Jahren bestimmt sind, gilt sogar ein absolutes Importverbot. Zur Klärung der Einzelheiten empfiehlt es sich, mit der örtlichen Zolldienststelle Kontakt aufzunehmen, um die Einfuhrbedingungen zu klären (www.zoll.de). Beim zuständigen Hauptzollamt ist auch der aktuelle Zolltarif (für DVD derzeit 3,5% des Zollwertes zzg. Zollumsatzsteuer) zu erfragen.
Ich hoffe, Ihnen mit den vorangegangenen Ausführungen vorab weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne - auch per E-Mail - zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Iven
Rechtsanwalt