Schmerzensgeldforderung
04.09.2007 12:19 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt Strafrecht Martin Kämpf
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Ich bin Taxifahrer im Angestelltenverhältnis.
Im Frühjahr verursachte ich mit meinem Taxi einen Auffahrunfall mit Personenschaden.
Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt. Ich bekam einen Bußgeldbescheid über 35€.
Die Versicherung des Halters (meines Arbeitgebers)beglich den Sachschaden des geschädigten Verkehrsteilnehmers, weigerte sich aber einer Schmerzensgeldforderung nachzukommen.
Vor einer Woche erhalte ich nun eine Ladung zu einem Gerichtstermin, in der neben der Versicherung meines Arbeitgebers auch ich als Beklagter aufgeführt werde.
Kann ich wegen dieser Sache in irgendeiner Form zur Zahlung des Schmerzensgeldes und/oder Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite herangezogen werden?
Meine bisherigen Informationen besagen, dass die Aufnahme meines Namens als Beklagter in diesem Fall eine reine Formalität sei, und ich in keinem Fall zu irgendeiner Zahlung verurteilt werden könnte. Dies sei einzig und allein Sache der Versicherung meines Arbeitgebers.
Können Sie dies bestätigen? Wenn nicht, warum nicht?
hochachtungsvoll









