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vater Rechte


01.09.2007 12:34 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille




HAllo
ich bin zeit 2 jahren verheiratet.ich komme aus tunesien ich bin hier gewesen wegen das studium ich bin zeit einem jahr fertig und habe gleich danach eine arbeitsstelle in hamburg bekommen .meine frau ist auch tunesierin wir haben in tunesien unserer hochzeit gemacht und ich habe sie mitgebracht als studentin sie ist nocht als studentin eingetragen .wegen hochzeit enerkennung das kann mann jede zeit machen ist nicht das problem .
ich habe ein baby der 8 monate alt ist .ich habe das probleme dass meine frau studiert und ich arbeite, letzte semester wolten wir versuchen dass unserer sohn zu krippe geht damit meine frau studieren kann und er war 3 monate alt ich war dagegen aber ich wolte es versuchen damit sie nicht das gefühl bekommt dass das kind sie nicht studieren lässt .die erfahrung war aber unerfolgreich und es gab viel stress und es hat viele folgen gemacht viel probleme in unsere ehe passiert .
das können sie vorstellen sie ist 23 jahre alt (studium ,mann kind ..)es ist viel für sie ich verstehe das auch . aber die hochschule da wo sie studiert gibt das recht dass in solsche fällen kann die mutter maximal 6 semester frei nehmen für die betreung ohne dass mann Eximmatrikulirt wir und dann kann mann mit dem studium weiter macht .
als vater ich kann nicht zu hause bleiben weil ich bin der einzige der auf das lebensunterhalt diese familie veanwortlich bin da wir kein erzihung geld nehmen dürfen und wir haben kein andere einkünfte .das geld was ich verdiene reicht aus für unsere leben deshalb ih will jetzt dass meine frau die 6 semester nimmt um auf unserer sohn aufzupassen ohne dass wir dieses stress diese nerwosität von ihre seite und von meine seite nochmal zu erleben und das ist mein pflicht auf die familie aufzupassen und auf mein sohn und ich will dass meines sohn von seine mutter betreut werden das ist sein recht und ich bestehe darauf , wir sind hier in deutschland wir haben kein verwandte niemand haben wir .meine frau ist dagegen sie will studieren und das kind in die krippe weiter zu lassen aber ich bin total dagegen ich will nicht dass mein kind ohne mutter oder vater betreut werden .ab 3 jahre ich bin total daführ dass er in kindergarten geht das ist sehr wichtig für ihn weil er sich intergrieren soll .aber jetzt nicht wie gesagt es fehlt uns nichts .meine frau ist und will trotzdem machen was sie will .deshalb brauche ich eine rechtlische beratung von Ihnen .
meine frage zu Ihnen ist

wie kann ich sie rechtlich überzeugen oder verpflichten dass sie die 6 semester frei nimmt und unser sohn betreut .
bitte atworten sie mir im detail es ist für mich als vater sehr wichtig ich mach sorgen auf mein sohn .
danke in voraus
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 182 weitere Antworten zum Thema:
Vater Rechte
01.09.2007 | 14:33

Antwort

von

Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
162 Bewertungen
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Rechtslage ist eindeutig:
Sie können Ihre Frau unter keinem gesetzlichen und rechtlichen Aspekt verpflichten, ihr Studium für 6 Semester zu unterbrechen, um das Kind zu betreuen. Sie müssen eine gemeinsame Lösung finden. Ihr Frau hat als gleichberechtigte Partnerin auch das Recht einen Beruf und / oder Studium aufzunehmen.

Wenn Sie der Auffassung sind, daß die jetzige Betreuungssituation unbefriedigend für Sie ist, dann müssen Sie mit Ihrer Frau eine neue gemeinsame Betreuungssituation erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

Hinweis
Die vorstehende Beantwortung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Die von mir gegebene Antwort ist eine überblicksartige Beantwortung. Außerdem ist die Beantwortung der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars und kann - insbesondere in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Versicherungsbedingungen, Gerichtsurteile, Schreiben von Dritten) nicht vorlagen - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.


Diese Ausführungen sind eine überblicksartige Darstellung. Die Beantwortung der Antwort ist in den Fällen, in denen die notwendigen Unterlagen (z.B. Verträge, Urteile) nicht vorlagen, eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
www.anwalt-wille.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Klaus Wille
Köln

162 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Eherecht