Privatschule Kündigung
Kündigung eines Vertrags an einer Privatschule
Mein Sohn besucht die "XXX" Privatschule in Berlin Spandau, in der auf ausschließlich in English als Unterrichtssprache unterrichtet wird.
Im Frühjahr wurde diese Schule neu gegründet, vorher hieß die Schule "YYY". Eigentümer, Gesellschaftsform und Schulleitung wurden geändert.
In der neuen Schule haben sich die Leistungen meines Sohnes stark verschlechtert. In den Ferien habe ich mit Ihm Aufgaben aus verschiedenen Unterrichtsfächern erledigt und musste bestürzt feststellen, dass die Inhalte und Fragestellungen schon aufgrund von Schwierigkeiten beim Übersetzen nicht verstanden wurden. Somit bin ich der Meinung, dass an der neuen Schule nicht das richtige Umfeld existiert, um einen Schüler aus einem deutschsprachigen Elternhaus erfolgreich zu unterrichten.
Ich möchte nun den Schulvertrag kündigen. Im Vertrag ist dazu der folgende Absatz angegeben:
Kündigung
A) Dass ich/wir, wenn ein Kind von der Schule genommen werden soll, eine Kündigungsfrist von mindestens einem Semester einhalte(n), egal, ob vor, im oder nach Ende des Schuljahres. Eine solche Kündigung hat spätestens am ersten Tag des Semesters zu erfolgen, an dessen Ende der Schüler die Schule verlassen wird.
B) Wenn ich/wir es versäume(n), diese Kündigungsfrist wie gefordert einzuhalten, habe(n) ich/wir auf Anforderung die vollen Studiengebühren zu zahlen.
Für meinen Fall bedeutet das, dass ich das Kündigungsschreiben bis zum 03.09.2007 abgeben muss. Entsprechend dem Vertrag muss ich dann für ein Semester (Term entspricht 4Monate!) die Beiträge von 4*900 € = 3600 € bezahlen.
Die Schule ist bereits darüber informiert, dass mein Sohn an einer anderen Schule weiter lernen wird.
Ich hatte mündlich angeboten, im gegenseitigen Einvernehmen einen Festbetrag zur Kündigung zu zahlen. Die Schule ist nicht darauf eingegangen und verlangt , das ich fristgemäß zum 31.12.2007 kündige und die entsprechenden Gebühren bezahle.
Ich finde dass nicht rechtens da ich mit diesem Vertrag nur dreimal im Jahr und nur zu Begin der Ausbildungs-Terms kündigen kann.
Wie mache ich das Kündigungsschreiben? Welche Argumente? Lässt sich evtl. mit §11Nr.12c AGB-Gesetz argumentieren?
Kann ich evtl. ein fertig formuliertes Kündigungsschreibe gegen Entgeld erhalten?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
23.08.2007 | 10:00









