Abmahnung mit Unterlassungserklärung
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch ich bin derzeit unberechtigt ein Opfer der Abmahnwelle einer Anwaltskanzlei geworden.Mir wird vorgehalten, "eine" Datei für andere Nutzer eines Tauschnetzwerkes zur Verfügung gestellt zu haben.In der Unterlassungserklärung ist jetzt bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 25,000,-€ angegeben.
Da ich aber diese besagte Datei nicht auf meinem Rechner und auch nicht zum Tausch angeboten habe,unabhängig ob da jetzt meine IP-Adresse und andere Daten(evtl. illegal beschafft)stehen, bin ich mir keiner Schuld bewußt.Die erforderlichen Beweise zu erbringen sollte dem Abmahner auch nicht gerade leicht fallen ( wegen IP-Phishing u.ä.).
Meine Frage ist jetzt dahingehend ob ich eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben kann mit dem Hinweis meiner Unschuld und das die veranschlagte Strafe bei Eintreten einer Verletzung gegen diese Unterlassungserklärung von einer Gerichtsbarkeit zu prüfen und festzulegen ist.Ich möchte dieses Schreiben so verfassen,das es kein Schuldeingeständnis ist.Damit möchte ich ggf. einer Einstweiligen Verfügung entgegenwirken.
Auch bin ich nicht bereit für solcherlei Dinge die Gebühren zu begleichen die mir "großzügigerweise als wohlwollendes Angebot" ins Schreiben beigelegt wurden.Angebote kann ich annehmen oder ablehnen.
Sicher sind Ihnen schon mehrere dieser Fälle bekannt.Mir ist auch schon geraten worden nicht zu reagieren und die Sache wegen Betrug zur Anzeige zu bringen.Da wäre dann aber immernoch die EV.Wie ist bitte Ihre Meinung dazu und was raten Sie mir.
Für eine für mich hilfreiche Antwort bedanke ich mich im voraus.
Abmahnung Unterlassungserklärung









