Einspruch Strafbefehl
12.08.2007 12:44 |
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Hallo.
Mein Freund wurde am 2. März d. J. von der Polizei angehalten, weil er vergessen hat, sich ein neues Vers.-Kz. für seinen Mofa-Roller zu besorgen. Dazu kam auch noch eine Blutabnahme wg. Verdacht auf BtM. Das Ermittlungsverfahren wg. Vergehen nach BtMG wurde Ende März gem. § 170 II StPO eingestellt.
Am 3. August wurde nun ein Strafbefehl zugestellt wg. Vergehen, strafbar gem. §§ 1, 6 I des Pflichtversicherungsgesetzes, § 24a StVG, § 21 OWiG.
Hierin wird trotz Einstellung des Verfahrens die Blutprobe mit einbezogen, bei der THC nachgewiesen wurde.
Die Geldstrafe wurde festgesetzt auf 30 Tagessätze à 15,-€ = 450,-€.
Dazu kommen nun auch noch
60,-€ Gebühr f. Geldstrafe,
220,-€ Auslagen anderer Behörden und Zustellungskosten. Also insgesamt ca. 735,-€
2005 hatte mein Freund schon einmal das gleiche Problem wg. des Vers.-Kz. und die Geldstrafe belief sich gerade mal auf ca. 265€.
Nun stellt sich mir die Frage, ob die Blutprobe nach der Verfahrenseinstellung überhaupt mit in den Strafbefehl einbezogen werden darf. Wenn nicht, wären demnach die 220€ Auslagen und die Höhe der Geldstrafe auch nicht gerechtfertigt, oder? Macht es daher Sinn, Einspruch gg. Den Strafbefehl einzulegen?
Für Ihr Bemühen im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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