Darlehen zinslos, ohne Rückzahlungsmod. von Eltern bekommen, Kündigung §488 III BGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe seit 1997 selbständig einen Garten und Landschaftsbau Betrieb als Einzelfirma. Die anfänglichen Jahre waren durchaus sehr schwer, auch finanziell.
Im Jahre 2005 bekamen wir dann (ich und meine Ehefrau seit 2000 verheiratet) einen Einkommenssteuerbescheid für 2002 / 2003 / 2004 mit rückwirkenden Nachforderungen,von Betriebssteuern,und Einkommenssteuern in Höhe von ca 18.000 €.Da ich dieses Geld nicht hatte, und auch noch nicht habe, boten mir meine Eltern ein Darlehen über 18.000 € an, um diese Forderungen begleichen zu können.
Da das Geld aus der Familie stammte, wurde kein Schriftstück aufgesetzt.
Die Rückzahlung wurde uns frei definiert, das heißt nach den Worten meines Vaters : " Ihr könnt uns das Geld zurückzahlen, so wie Ihr das könnt."
Es sind bis heute jedoch noch keine Rückzahlungen getätigt worden, da uns das noch nicht möglich ist.
Jetzt ist es zu einem Familienstreit gekommen,und plötzlich bekommen wir Post von meinen Eltern, datiert vom 17.04.2007 mit der Forderung das Darlehen bis zum 30.04.2007 zurückzuzahlen.
Diese Schreiben ignorierte ich mit der Hoffnung daß sich mein Vater wieder aus seiner Wut beruhigt.
Am 24.05.2007 bekam ich dann ein Schreiben der Anwälte meiner Eltern, mit der Kündigung des Darlehen nach § 488 III BGB, mit der Begründung auf mehrfache Aufforderungen das Darlehen nicht zurückgezahlt zu haben. Hier wurde eine Frist von 3 Monaten, bis 30.08.2007 gesetzt.
Nun meine Fragen :
1. Können meine Eltern das Darlehen so kündigen ? obwohl es keine Rückzahlungsvereinbarungen in Zeitraum und Höhe der Raten gab ?
2. Gibt es für mich Möglichkeiten hier eine angemessene Zeit und Höhe der Rückzahlung zu bieten ?, wenn ja was ist nach wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen, bei einem durchschnittlichen Haushaltsjahreseinkommen von ca 40.000 €,
Kann das Darlehen als gesplittet bewertet werden, da es einerseits für meinen Betrieb zur Begleichung von Betriebssteuern verwendet wurde, und andererseits zur Begleichung von gemeinsamen Einkommenssteuern ?
Welche Möglichkeiten sind mir geboten, hier eine akzeptable Lösung für beide Seiten zu erzielen ?
Ich danke für Ihre Antworten im vorraus,









