GEZ, Landratsamt, ALGII betr.meine Tochter
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim
Meine Tochter war mit 16 Jahren von daheim ausgezogen Das Jugendamt stellte für Sie einen GEZ-Befreiungsantrag, den sie unterschrieben hat. Von diesem Antrag wurde nie wieder etwas gehört. 3-4 Monate später kam sie in ein Kinderkrankenhaus nach Konstanz, ihre Wohnung wurde vom Jungendamt leergeräumt und die Möbel zwischengelagert. Dann kam sie in ein Jungendheim. Als im Dezember 2003 sie meine Exfrau und mich bat, dass wir sie wieder dort herausholen, taten wir das. Zuerst wohnte sie 1 Monat bei meiner Ex (ganz normal gemeldet), dann 2-3 Monate bei mir, ganz normal gemeldet, dann wieder bei meiner Ex (auch wieder normal angemeldet etc.) Da sie durch diese Aktionen Ihre Ausbildung verlor und nun kein eigenes Einkommen hatte (auch kein eigenes Rundfunk-/Fernsehgerät besaß), gab es auch keinen Grund, bei der GEZ diesbezüglich vorstellig zu werden. Zwischenzeitlich bekam sie ein Baby und lebte von da an mit Ihrem Freund zusammen, der wohl einen Fernseher besaß. Als diese eheähnliche Gemeinschaft zerbrach, lebte sie kurze Zeit noch alleine und zog dann mit Baby wieder zu ihrer Mutter zurück. Nachdem sie einen neuen Freund kennenlernte zog sie mit diesem zusammen. Auch dieser besaß Rundfunkgeräte und hatte wohl einen Radio angemeldet. Dann ging auch das in die Brüche, und nun lebt sie allein mit Sozialhilfe (ALGII).
Während des Zusammenlebens mit dem letzten Freund kam auf einmal die GEZ auf sie zu und stellte eine Gebührenrechnung von ca. 800€. Ich habe mit meiner Tochter erst mal eine sofortige Abmeldung durchgeführt und viele Schreiben als Antwort verfasst, auf die die GEZ nicht einging, sondern auf die Regeln des Staatsvertrags verwiesen. Die Anforderung der "Anmeldung" brachte dann eine Kopie des damaligen Befreiungsantrags, der vom Landratsamt/Bürgermeisteramt Sigmaringen offensichtlich erst in der Zeit bearbeitet wurde, als meine Tochter sich schon in der Klinik befand. Die Inhalte sind dubios angekreuzt, zum einen steht ein Kreuz so, dass die Voraussetzungen vorliegen würden, zum anderen steht ein Kreuz, dass der Antrag abgelehnt worden wäre. Was ich mir in keinem Fall vorstellen kann, ist, wenn das Jugendamt betreutes Wohnen macht, dass dann genug Geldmittel vorhanden sein sollen, dass die Voraussetzungen vür einen Befreiung der GEZ nicht vorliegen soll.
Nach dem, was ich in anderen Foren und hier so gelesen habe, ist der Bürger in dem Staatsvertrag immer der Dumme:
Stellt man rückwirkend fest, dass die Voraussetzungen für eine Gebührenpflicht nicht mehr vorliegen, gilt das nicht, man muss bezahlen oder erhält keine Rückerstattung. Stellt man rückwirkend fest, dass die Pflicht bereits früher bestanden hätte, gilt das, man muss bezahlen.
Zwischenzeitlich hat die GEZ also Gerichtsvollzieher beauftragt, bei meiner Tochter, die wirklich am äußersten Rand des Existenzminimums ist, zu pfänden, es wurde offenbar einfach mal eine Abbuchung vom Konto durchgeführt, welche die Bank aber wieder zurückgehen ließ, es wird die Firma Creditreform eingeschaltet, die nun laufend böse Drohbriefe schreibt...
Zum einen erhalte ich das Gefühl, die GEZ gleicht einer Bande von Verbrechern und denke, dass dieser Staatsvertrag auf den Prüfstand gehört, vielleicht gibt es ja die Mögklichkeit, den EU-Gerichtshof damit zu beauftragen.
Mir stellt sich hier nun die Frage: Hat die GEZ recht? Kann ein Jugendlicher mit 16 Jahren wenn er dann 18 ist, schon Schulden haben? Ohne dass weitere Informationen vom Gläubiger ausgestellt werden? Eine Aussage der GEZ hat mich sozusagen vom Stuhl gehauen: sinngemäß, dass der Wohnsitz von meiner Tochter über den Zeitraum von 3,5 Jahren nicht ermittelt werden konnte, obgleich sie stets korrekt gemeldet war! Dieser Punkt ist für mich der Hauptknackpunkt, weshalb ich die Schuld für diese Angelegenheit ausschliesslich bei der GEZ sehe. Sofern nur der leiseste Verdacht oder Hinweis da gewesen wäre, dass für sie noch eine GEZ-Anmeldung vorliegt, wäre sofort eine Abmeldung durchgeführt worden.
Die andere Sache betrifft auch meine Tochter, ich will sie mal am Rande erwähnen: meine Tochter hatte ein altes Auto, welches sie sich gerade so leisten konnte (aus Mitteln des Landeserziehungsgeldes), leider jedoch nicht den Tüv und die notwendige Reparatur dazu. Bei einer Polizeikontrolle wurde sie dann auf den abgelaufenen Tüv aufmerksam gemacht. Ich habe dann ihr Auto in meine Garage gestellt, bis sie genügend Geldmittel beisammen hatten, es reparieren zu lassen. Weil Abmelden und auf öffentlicher Straße stehen lassen geht ja nicht, und damit man das Fahrzeug dann zur Werkstatt fahren kann, wollte sie es nicht sofort abmelden. Nun, im Dezember 2006 war das Auto wieder betriebsbereit und dem Landratsamt Sigmaringen wurde die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung vorgelegt. Da sie aber für kurze Zeit im Landkreis Biberach gelebt hatte, war dort bereits jemand mehrmals damit beschäftigt, das Auto, welches in meiner Garage stand, zwangszuentstempeln und fand es natürlich nicht. Nun stellte diese Person meiner Tochter eine Kostenrechnung. Sie hat Widerspruch eingelegt und dieser wurde abgelehnt, weil sie angeblich die Abgasuntersuchung nicht vorgelegt hätte (obgleich diese Zeitgleich erstellt wurde) und deshalb der Betrieb des Fahrzeugs untersagt gewesen wäre (war auch nicht im Betrieb). Für diesen Widerspruch muss sie nun 30€ bezahlen. Es besteht aber die Möglichkeit zu einer Klage. Wäre es ratsam, hiergegen zu klagen? Offenbar hat die Mitarbeiterin im Landratsamt Sigmaringen die ASU-Bescheinigung übersehen oder sonstwas.
Dann, noch am Rande: bekommt meine Tochter ja ALGII, Unterhalt für ihren Sohn und noch das auslaufende Landeserziehungsgeld. Der Vater des Kindes hätte Unterhalt an meine Tochter zahlen müssen sie hat dafür einen Titel, aber zahlt nicht. Statt dessen hat er dann eine Gegenklage gemacht, dei aber auch irgendwie abgewiesen wurde. Auf jeden Fall hat das Gericht in Sigmaringen meiner Tochter eine Kostennote von 105€ für diesen Verwaltungsakt gesendet, den sie auch nicht bezahlen konnte. Auch hier kam der selbe Gerichtsvollzieher, der beim Vater des Kindes den Unterhalt nicht beitreiben konnte, meine Tochter vor das Gericht geschleppt und nun muss sie die inzwischen angestiegenen Kosten und die Verwaltungskosten des Landratsamt Biberach zahlen.
Wenn ich meine Tochter und meinen Enkel nicht mit dem notwendigsten versorgen würde, dann würde sie in Sigmaringen glatt verhungern und sterben. Das Arbeitsamt hat seine Briefe ebenfalls an die alte Adresse gesendet und dann einfach die Leistung per diesem Monat eingestellt.
Also in Sigmaringen ist der Behördenwahnsinn und der Bürokratiewahnsinn an einer Grenze angekommen, die ich nicht mehr überblicke und wo ich nur noch am Kopfschütteln bin. Personen, die arm sind, werden vom Staat noch systematisch tiefer in die Schuldenfalle und in die Armut gestürzt. Auch hier die Frage, gibt es etwas, womit man sich dagegen wehren kann?
Eingrenzung vom Fragesteller
06.08.2007 | 10:43




