Firmenkauf
23.07.2007 17:31
| Preis:
***,00 € |
Insolvenzrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich möchte ein Funkmietwagen-Geschäft kaufen, das Schulden beim Finanzamt hat.Aus Gründen des Bekanntheitsgrades möchte ich den Firmennamen aber nur mit einem Zusatz versehen. Reicht das, oder besteht die Gefahr, dass ich Rechtsnachfolger und damit Schuldner für das Finanzamt werde?
23.07.2007 | 18:09
Antwort
von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Verwendung eines Zusatzes reicht auf keinen Fall aus. Dies folgt aus
§ 25 I HGB. Nach dieser Vorschrift haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren
Inhabers,wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt Die in dem Betrieb begründeten Forderungen gelten den Schuldnern gegenüber
als auf den Erwerber übergegangen, falls der bisherige Inhaber oder seine
erben in die Fortführung der Firma gewilligt haben.
Allerdings ist nach
§ 25 Abs 2 HGB eine abweichende Vereinbarung ist einem Dritten gegenüber wirksam, wenn sie
in das Handelsregister eingetragen und bekanntgemacht oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer dem Dritten mitgeteilt worden ist. Von dieser Möglichkeit sollten Sie dann also zwingend Gebrauch machen, um als Unternehmenskäufer nicht Schulder des Finanzamtes zu werden.
Ich hoffe, Ihre Frage ist zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt