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Verjährung Ratenkredit


| 19.07.2007 14:49 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Wolfram Siemens


| in unter 2 Stunden

Im Frühjahr 2005 habe ich auf Anraten meines damals neuen Schuldnerberaters sämtliche Zahlungen für meinen Ratenkredit eingestellt, nachdem ich mich nicht mehr in der Lage gesehen habe, den Kredit weiterhin zu bedienen.

Erwartungsgemäß hat kurze Zeit später die Bank den Kredit umgehend gekündigt (Schreiben vom 11. Juli 2005). Mein Schuldnerberater hat daraufhin die Bank angeschrieben, meine Situation geschildert und um Vorschläge zum weiteren Vorgehen gebeten. Die Reaktion der Bank: Ich bekam im Juli 2005 ein Schreiben, dass sie es kategorisch ablehnen würden, mit diesem speziellen Schuldnerberater zusammen zu arbeiten! Fast zeitgleich hatte ich der Bank geschrieben, dass ich keine direkte Kommunikation mit ihnen mehr wünsche, da ich ja jetzt einen Schuldnerberater habe, der ermächtigt ist, in meinem Namen solche Korrespondenz zu erledigen. Seitdem herrscht "Funkstille", eine weitere Korrespondenz oder andere Form der Kommunikation hat es zwischen der Bank und mir oder der Bank und meinem Schuldnerberater (meines Wissens) nicht mehr gegeben.

Meine Frage: Greift in diesem Fall die reguläre Verjährungsfrist von drei Jahren (oder möglicherweise eine andere)? Falls ja: Wann wäre diese Frist genau abgelaufen? Und was soll ich tun, um eine mögliche Unterbrechung / Hemmung der Verjährung zu vermeiden?
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Verjährung
19.07.2007 | 15:39

Antwort

von

Rechtsanwalt Dr. Wolfram Siemens
9 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrem Fall beträgt die Verjährung drei Jahre bis zum Abschluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Die Forderung kann daher noch bis zum 31.12.2008 eingeklagt werden.

Von sich aus können sie eine Unterbrechung oder Hemmung grundsätzlich nicht vermeiden, da dies meist allein in der Macht des Anspruchstellers steht. Bei einzelnen Hemmungstatbeständen ist allerdings Ihre Mitwirkung notwendig, so wenn beide(!) Seiten über den Anspruch verhandeln, was bei Ihnen nicht mehr der Fall ist.

Wenn Sie daher nicht mehr mit der Bank verhandeln oder Ihnen keine Klage oder Mahnbescheid bis Ende 2008 zu geht, wäre die Forderung verjährt.

Ich hoffe Ihnen hiermit eine erste Orientierung gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Dr. Wolfram Siemens, LL.M (U.S.A)
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Dr. Wolfram Siemens
Mönchengladbach

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