Rentenantragsverfahren/ ALG II./ Geltendmachung Kosten d. Verfahrens
| 15.07.2007 14:45 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Tanja Stiller
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Sehr geehrte/r Rechtsanwalt/ in,
ich bin ALG II. Empfänger und befinde mich derzeit im Rentenantragsverfahren aufgrund einer länger bestehenden Angsterkrankung. Für das Antragsverfahren habe ich einen unabhängigen Rentenberater/ Rechtsbeistand beauftragt. Die Kosten für dieses Verfahren belaufen sich auf 1200 – 1500.- €, die ich in monatl. Raten zahle. Da ich bis zur Rentenentscheidung weiterhin ALG II. beziehe, gehe ich natürlich davon aus, dass die rückwirkend mit Datum der Antragsstellung bewilligte Rente mit dem ALG II. Anspruch verrechnet wird.
Meine Frage lautet: Besteht rechtlich die Möglichkeit, die Kosten die mir im Antragsverfahren entstanden sind, ganz oder teilweise bei der ARGE geltend zu machen und diese somit mit dem ALG II. Anspruch nicht verrechnet würden? Oder wird man mir möglicherweise sagen, dass ich den Rentenberater ja nicht hätte beauftragen müssen? (Das würde im Alleingang sicherlich dazu führen, dass die Rente erst einmal abgelehnt würde und weitere Instanzen wie Widerspruch, Klage ect. folgen würden)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!









