Abo ohne Vertrag Verwaltungsrecht
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Abo ohne Vertrag


18.02.2005 12:47 |
Preis: ***,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es möglich ein Abo abzuschließen ohne einen Vertrag unterschrieben zu haben?.

In meinem Fall geht es um ein Firmenticket der VRR ich habe niemals einen Vertrag unterschrieben. Auch bei Preisveränderungen wurde ich nicht informiert.

Es hieß damals nur wollen Sie ein Firmenticket.

Frage: Muss ich die Rechnung nun vollständig Bezahlen?
18.02.2005 | 12:53

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1116 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist zwar grundsätzlich möglich, Verträge auch mündlich zu schließen.

So, wie Sie den Sachverhalt schildern, kommt mir die Sache recht komisch vor, insbesondere, da leider nichts darüber geschrieben worden ist, wie und wo der Vertrag/ das Gespräch stattgefunden hat.

Schreiben Sie die Gegenseite an und widerrufen Sie vorsorglich alle abgegebenen Erklärungen; fechten Sie auch vorsorglich an.

Die Gegenseite muss nachweisen, dass und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen sein so; so (knapp) wie Sie den Fall schildern, wird das der Gegenseite schwerfallen.

Also: Nicht zahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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