Hauskauf geplatzt
07.07.2007 17:56 |
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Vertragsrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Wir haben über einen Makler ein Haus gefunden, das wir kaufen wollen. Über den Makler wurde mit dem Verkäufer eine Einigung über den Kaufpreis erzielt sowie ein vorläufiger Notartermin vereinbart. Zu klären war von Verkäuferseite noch unser Wegerecht (das wir dinglich wünschten), da die Zufahrt zum Haus nur über einen Feldweg möglich ist, der mehreren Eigentümern gehört.
Heute bekamen wir vom Makler die Kopie eines Schreibens, in dem die Eigentümer des Hauses ihm den Alleinauftrag "mit sofortiger Wirkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage" kündigt. Begründung: Voraussetzung für den Verkauf des Grundstücks sei die dauerhafte Sicherung der Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück, und der Verkäuferin sei es nicht gelungen, die hierfür erforderlichen Erklärungen der Grundstückseigentümer zu erhalten - eine Veräußerung des Grundstückes sei daher derzeit nicht möglich und auch nicht beabsichtigt.
Der Makler hatte das Haus und Grundstück seit über einem Jahr angeboten und es wäre Zeit genug gewesen, eine Einigung über das Wegerecht zu erzielen. Daher verwundert und verärgert uns diese Kehrtwendung beträchtlich.
Wir haben das Haus zweimal mit dem Makler besichtigt und schon beim ersten Besuch nach dem Wegerecht gefragt. Der Makler sagte, die Verkäuferin habe ihm versichert, das sei kein Problem und würde geklärt.
Zur zweiten Besichtigung - nachdem wir dem Makler unsere feste Kaufabsicht mitgeteilt hatten und geklärt hatten, dass wir zu diesem Zeitpunkt die einzigen Kaufinteressenten waren - haben wir einen Bauingenieur beauftragt, um eine Expertise zu Bauschäden und Sanierungsempfehlungen zu bekommen.
Können wir uns die Kosten für die Beratung durch den Bauingenieur vom Verkäufer ersetzen lassen?
-- Einsatz geändert am 07.07.2007 20:15:51
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