DE Frage geschrieben am 02.07.2007 14:14:00

Betreff: Krankenkassen Beiträge Rückerstattung


Rechtsgebiet: Sozialrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 8768
Hallo!Ich habe vollgendes Problem ich bin freiwilig gesetzlich versichert bei IKK und habe bisher den Höchstsatz bezahlt.Kürzlich machte ich meinen Abschluß für 2005 und mußte feststellen, daß ich viel zu viel im Jahr 2005 bezahlt habe.Darauhin rief ich bei der IKK an, und man sagte mir daß die zukünftigen Beiträge ab Juli herabgesetz werden.Dies macht ca.150€ weniger pro Monat aus.Aber die zuviel bezahlten Beiträge wollen sie nicht zurück bezahlen und berufen sich auf SGB 240Abs 3.Gibt es irgendwelche Möglichkeiten oder hat jemand so einen Fall schon behandelt?


Antwort geschrieben am 02.07.2007 14:57:24
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich hat Ihnen die Krankenkasse die überzahlten Beiträge zurückzuerstatten, wenn der Beitrag falsch festgesetzt war. Dem steht auch § 240 Abs. 3 SGB V nicht entgegen. Weshalb auf den Bezug einer Rente abgezielt wird, ist auf Basis Ihrer Angaben nicht nachvollziehbar. Abschließend kann Ihr Fall erst nach Kenntnis aller Details, insbesondere nach Einsicht in die Akten der Krankenkasse, beurteilt werden.

Ich rate Ihnen deshalb, einen im Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen; unsere Kanzlei Ihnen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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