Immobilienübertragung trotz fehlender Zustimmung der Bank wirksam?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
| in unter 2 Stunden
1994 hat meine Schwiegermutter als Alleineigentümerin ihr Geschäfts- und Wohnhaus umbauen lassen und entsprechend Kredite aufgenommen; diese laufen noch bis 2015. Ca 450 T€ Restschulden stehen noch offen.
Das Haus wird von meinen Schwiegereltern sowie von meiner Familie (Frau, 4 Kinder und ich) bewohnt; im EG ist das Geschäft, welches meine Frau seit 2003 als Pächterin betreibt, und mein Büro ist ebenfalls im selben Haus.
Die finanzierende Bank ist natürlich (neben der Eigentümerin, meiner Schwiegermutter) auch im Grundbuch eingetragen, da die Immobilie als Sicherheit für den Kredit steht. Alle ausstehenden Zahlungen wurden von Ende 2006 auch pünktlich geleistet, es gibt bis dahin keine Aussetzer.
Da sich die geschäftliche und persönliche finanzielle Situation aber in den letzten Jahren zum negativen verändert hat, und auf Grund von Steuerprüfungen und nachträglicher Gewerbesteuerforderungen auf meine Schwiegermutter Nachforderungen in Höhe von ca. 40 T€ zukamen, die sie nicht mehr begleichen kann, haben meine Schwiegermutter und meine Frau zum Jahreswechsel 2006/07 einen notariellen Übergabe-/Übernahmevertrag geschlossen, der im wesentlichen regelt, dass die Immobilie und das Geschäft mit Soll und Haben an meine Frau übertragen werden, die im Gegenzug die Steuerschulden übernimmt und den Schwiegereltern ein lebenslanges Wohnrecht einräumt.
Zu diesem Deal gab es eine mündliche Zustimmung der Bank, die sich (ohne sich natürlich jemals schriftlich festzulegen) bereit erklärt hatte, im Rahmen einer Umfinanzierung neben der Restschuld auch die Steuerschulden mit einzubeziehen.
Nachdem nun - nach Einreichung unserer Unterlagen etc. - mehrere Monate vergangen sind, ist nun plötzlich von der Kreditzusage keine Rede mehr; vielmehr erhält meine Schwiegermutter plötzlich Mahnungen, die ausstehenden Raten zu bezahlen; auf den Eigentümerwechsel, der ja u.a. auch auf Betreiben der Bank durchgeführt wurde, wird überhaupt nicht mehr (schriftlich) eingegangen, in der Korrespondenz mit meiner Schwiegermutter schreibt die Bank "bezüglich Ihrer Immobilie" etc.; telefonisch heißt es, es sei doch gar nicht wesentlich, wem denn das Haus gehöre, usw.
Meine Frage ist nun eigentlich eine ganz einfache, aber ich habe dazu noch keine aussagekräftige Auskunft gefunden bzw. erhalten können:
Wem gehört nun die Immobilie?
Stadtverwaltung, Finanzamt und Versorger sehen meine Frau als Eigentümer und kassieren von uns seit Anfang des Jahres. Im Grundbuch steht meine Schwiegermutter - und die Bank natürlich, die sich weigert, ihre Zustimmung zu einer Änderung des Grundbucheintrags zu geben. Andere Banken, die wir ebenfalls wegen einer Finanzierung angefragt haben, zögern bzw. haben abgelehnt, weil wir keine Sicherheiten haben - da meine Frau ja noch nicht im Grundbuch steht...
Die Frage des Eigentums ist für uns von entscheidender Bedeutung, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wegen der nicht gesicherten Finanzierung möglicherweise eine Privatinsolvenz (meiner Schwiegereltern) ins Haus steht, die u.U. auch das Geschäft meiner Frau mit in die Insolvenz treiben könnte, da sie schon größere Beträge - auf Forderung der Bank - aus dem Betriebsvermögen für die Zinszahlungen ihrer Eltern aufwenden musste.
Anders gefragt: Ist dieser Übergabe-/Übernahmevertrag nun eine (teure) Makulatur? Darf sich die Bank einer solchen Übertragung (sei es durch stillschweigendes Ignorieren oder explizit) wirkungsvoll widersetzen?
Bank Zustimmung









