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hohen Scheck aus Canada zugeschickt bekommen... Was nun? Scheckbetrug?


15.06.2007 17:50 |
Preis: ***,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Hoyer




Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich seit mehreren Wochen mit einem Mann chatte, den ich in einer Singlebörse im Internet kennen gelernt habe und er mir erzählt hat, dass er im Moment in Spanien lebt und dort keinen Zugriff auf sein Geld hat, habe ich nun heute einen Scheck von seiner Finanzvertretung in Canada über 48.800 USD zugeschickt bekommen. Er hatte mir mal gesagt, er wolle mir einen Scheck zuschicken über 3000€, die ich ihm dann per Western Union Bank zukommen lassen sollte. Da ich ihn ja aber gar nicht kannte, habe ich nicht damit gerechnet, dass ich tatsächlich einen Scheck bekomme.
Nun meine Frage: Wie soll ich jetzt vorgehen? Handelt es sich hierbei vielleicht um Scheckbetrug? Sollte ich damit zu Polizei gehen?

Vielen Dank im Vorraus
15.06.2007 | 19:58

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Hoyer
28 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

ihren Angaben zufolge handelt es sich hier um den typischen Fall einer Betrugs Masche.

Grundprinzip dieses System ist, dass Hacker sich mit so genannten Phising mails Zugang zu verschiedenen Computern verschaffen. Die ahnungslosen Internetbenutzer, die bei Online Überweisungen verschiedene TANs ihrer Bank eingeben,übermitteln diese unwissend an diese Betrüger. Diese Leute nehmen diese unverbrauchten TANs, um auf fremde Konten Geld von diesem Konto zu überweisen.

Diese Leute benötigen immer wieder neue Konten von ahnungslosen Leuten, um ihre Identität nicht preiszugeben.Sie bitten dann diese ahnungslosen Leute, das auf ihrem Konto eingegangene Guthaben meistens auf eine Bank wie die Western Union Bank zu überweisen, da es ihnen hier möglich ist, das Geld ohne Adresse und Kontaktdaten zu hinterlassen in bar abheben zu lassen.

Folge hiervon ist, dass die ahnungslosen Betroffenen, von deren Konto das Geld abgegangen ist, im schlimmsten Fall sich an die Empfänger Konten halten werden, auf denen das Geld eingegangen ist. Im Zuge einer ungerechtfertigten Bereicherung haben dann diese Geschädigten Anspruch gegen die ahnungslosen Leute, die das Konto zur Verfügung gestellt und die Überweisung ins Ausland vorgenommen haben.

Aus diesem Grund muss ich sie davor warnen, den Scheck auf ihr Konto einzulösen und das Guthaben an eine Person, dessen Identität sie nicht kennen, auszuzahlen. Sofern es möglich ist, sollten Sie in Erfahrung bringen, von wessen Konto dieses Geld abgeht, und ob dieser Kontoinhaber hiervon weiß.Im schlimmsten Fall könnten sie auf Rückzahlung dieses Betrages von der betreffenden Person in Anspruch genommen werden.

Es empfiehlt sich, die Polizei einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Hoyer
Rechtsanwalt




ANTWORT VON
Rechtsanwalt Andreas Hoyer
Regensburg

28 Bewertungen
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