Frage zum Markengesetz (MarkenG) ...
13.02.2005 16:04 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Das passende Rechtsgebiet stand nicht zur Auswahl - ich hoffe, Sie können mir trotzdem weiterhelfen!
Ich möchte einen Namen als nationale Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.
Aus diesem Grund habe ich beim Deutschen Patent- und Markenamt nach identischen oder ähnlichen Marken recherchiert - nun habe ich folgende Fragen:
1. Kann man ähnliche Marken eintragen lassen, sofern die Waren- bzw. Dienstleistungsklassen unterschiedlich sind?
2. Kann man ähnliche Marken eintragen lassen, auch wenn die Waren- bzw. Dienstleistungsklassen gleich sind, aber die Leitklasse unterschiedlich ist?
3. Kann man identische Marken eintragen lassen, sofern die Waren- bzw. Dienstleistungsklassen unterschiedlich sind?
4. Kann man identische Marken eintragen lassen, auch wenn die Waren- bzw. Dienstleistungsklassen gleich sind, aber die Leitklasse unterschiedlich ist?
Folgende fiktive Beispiele:
"Müller Pro" ist eine geschützte Wortmarke - Dienstleistungsklassen 09 (Leitklasse) und 35.
Dienstleistungsbeschreibung: "Datenverarbeitungsprogramme und Dienstleistungen zur Organisation der gesamten Betriebsabläufe in einem Unternehmen sowie dazugehörige Unterprogramme und Computer-Software"
"Maier & Müller" ist eine geschützte Wort- / Bildmarke - Dienstleistungsklassen 35, 36 und 42 (Leitklasse).
Dienstleistungsbeschreibung: "Technische Beratung bei Infrastrukturprojekten, insbesondere aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft, Umwelttechnik, Stadt- und Regionalentwicklung, Information und Kommunikation; Ermittlung von Grundlagendaten, einschließlich Bedarfsdaten bei Infrastrukturprojekten, insbesondere aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Siedlungswasserwirtschaft, Umwelttechnik, Stadt- und Regionalentwicklung, Information und Kommunikation; Vorbereitung, Überwachung und Durchführung von Infrastrukturprojekten in finanzieller und organisatorischer Hinsicht; Aufstellung von Kosten-Preisanalysen, Erstellung von Kostenplänen; Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen; Vermittlung und Abschluß von Verträgen für andere; Vermittlung von Verträgen über Anschaffung und Veräußerung von Waren und Dienstleistungen; Vermittlung von technischem und ökonomischem Know-how"
Ich will die Namen "Christian Müller" und "Müller Beratung" in der Leit- bzw. Dienstleistungsklasse 35 (Unternehmensberatung) schützen lassen - ist das möglich!?
Kann ich weitere Dienstleistungsbeschreibungen (z.B. "Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen") in meine Markenanmeldung aufnehmen, auch wenn wie im Fall "Maier & Müller" diese Beschreibung schon verwendet wird!?
Besten Dank für Ihre Hilfe!!!









