Mängel am neuen Billardtisch --- Verkäufer verweigert Rücknahme u. Nachbesserung
14.06.2007 10:33 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
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Kaufrecht
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Hallo,
ich habe momentan erhebliche Probleme mit einem Händler/Verkäufer (aus Deutschland). Daher ich benötige eine fachkompetente, rechtliche Auskunft bzw. Beurteilung/Einschätzung der folgenden Situation. Der Streitwert beläuft sich auf ca. 2.500 Euro.
Im Okt. 2006 besichtigte ich einen 8-Fuß Poolbillardtisch in der Farbvariante messing/mahagoni vor Ort im Ausstellungsraum des Anbieters/Verkäufers. Es handelt sich um Ware aus China (wie fast alle Tische heutzutage, made in Fernost ...).
Im Dez. 2006 habe ich dann dieses Tischmodel als 9Fuß-Tisch im Design messing/mahagoni per Email bestellt (incl. Transport u. Aufbau). Damals hieß es: Liefertermin Ende März 2007, jedoch der Termin verzögerte sich permanent.
Am 03.06.2007 teilte mir der Verkäufer telefonisch mit, dass der Billardtisch-Hersteller ihn zwar beliefert hätte, jedoch anstatt eines 9ft-Tisches sei leider nur ein 7ft-Tisch in meiner gewünschten/bestellten Farbvariante (messing/mahagoi) eingetroffen. Evtl. könnte er neu ordern, sodass der Tisch in meiner gewünschten Farbe in ca. 4 Wochen eintreffen würde.
Ich war natürlich abermals maßlos enttäuscht, da ich ja nun schon über 6 Monate auf den Tisch wartete. Doch da ich vermutete, dass es sich wieder um Monate hinzieht u. ich nun langsam endlich einen Tisch haben wollte, bestellte ich das Tischmodel Größe 9-Fuß im Dekor chrom/schwarz (völlig andere Holzart/Oberflächenbeschaffenheit/Optik), denn der Verkäufer hatte diesen noch auf Lager.
Am 08.06.2007 wurde mir dann ein 9ft Poolbillardtisch im Design Chrom/Schwarz von dem Verkäufer (+ 2 Mann, sein Vater u. noch eine Person) angeliefert u. aufgebaut (Aufbaudauer ca. 3h).
Mir fiel die generell schlechte Lackierung u. das wellige, nicht homogene Erscheinungsbild der äußeren Seitenteile auf, jedoch sagte man mir, dass es normal bei der Farbvariante wäre, zumal es ja auch ein China-Produkt sei. Ferner störten mich die aufgedruckten, überlackierten u. drucktechnisch minderwertigen Hersteller-Logos an zwei Seitenteilen (kurze Banden), die absolut nicht gewünscht hatte u. zudem auch nicht auf der Variante messing/mahagoni angebracht sind, also auf dem 8-Fuß Tisch, den ich ursprünglich mal gesehen bzw. besichtigt hatte. Zitat Verkäufer: "Wenn Sie die Logos so stören, dann können Sie die ja überpinseln …" ---- Da fehlten mir zunächst die Worte, sagte, dass das ja auch Pfusch wäre ...
Nach Abschluss des Aufbaus machte ich nur kurz ein paar Teststöße (was der Verkäufer nicht machte), er händigte mir die Rechnung aus und dann fuhren sie wieder weg. Eine Widerrufsbelehrung seinerseits erfolgte nicht, unterschrieben habe ich nichts.
Ich sagte ihm, dass ich den Betrag in den folgenden zwei Tagen auf sein Konto überweisen würde. Ursprünglich war eine Barzahlung unmittelbar nach dem Aufbau vereinbart, ist jedoch nicht geschehen, da ich das Bargeld aufgrund der sehr kurzfristigen Terminabsprache nicht mehr von meiner Bank besorgen konnte. Wir einigten uns einen Tag zuvor darauf, dass ich den Betrag auf sein Konto überweise.
Erst kurz nach dem Aufbau u. die folgenden 2 Tage darauf, als ich mir quasi allein und in aller Ruhe den Tisch angeschaut habe bzw. probegespielt habe, sind mir immer mehr Mängel u. Fehler aufgefallen bzw. erst richtig bewußt geworden (schlechte Verarbeitung/Optik, Macken, Kratzer, Dellen, Falten in/auf Banden, Ausrichtung nicht gut, d.h. Tisch fällt zu einer Seite / Kugeln tendieren daher zu der Seite zu rollen, usw. usw.)
Habe dann erst mehrfach telefonischen Kontakt mit ihm gehabt, die Fehler erläutert und Fotos von einigen Mängeln zugeschickt.
Ich fragte nach Rückgaberecht, was er zunächst akzeptierte, einen Tag später mir jedoch mitteilte, er wäre da falsch informiert gewesen --- Rückgabe sei nicht möglich, lediglich Ausbesserung bzw. Nachbesserung bzw. Beseitigung der Mängel, wozu er bereit war, wenn ich zunächst eine Anzahlung von 2.000 € tätigen würde, den Rest dann nach Beseitigung der Mängel.
Damit war und bin ich aber nicht einverstanden und verlangte die Rücknahme, denn
selbst für einen "China-Tisch" ist das nach meiner Auffassung max. 2.Wahl.
Dann folgten gegenseitige Email-Schreiben, die immer weiter ausarteten.
Mittlerweile ist der Händler auch nicht mehr zur Nachbesserung/Beseitigung der Mängel bereit, da ich den Tisch ja abgenommen hätte, was auch drei Leute vor Gericht bestätigen könnten! Er hat mir eine Zahlungsfrist zum Fr. 15.06.2007 gesetzt, falls Geld dann nicht auf seinem Konto verbucht sei, würde er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Der Verkäufer hat auch einen Internetshop, wo er Billardartikel sowie Zubehör anbietet. Dort ist der Tisch bzw. das Tischmodel auch beschrieben, abgebildet (jedoch nur Design messing/chrom), und man kann dort ebenfalls online bestellen. Es handelt sich daher um "Katalogware" u. keine Sonderanfertigung.
Ich habe zwar per email bestellt, jedoch nicht direkt im Internetshop. Die AGB`s im Internet enthalten jedoch nichts von Widerrufsrecht/Widerrufsfrist, wobei auf meiner Rechnung gar keine AGB`s aufgeführt sind. Theoretisch ist mir unklar, ob ich Widerrufsrecht habe bzw. ab wann u. wie lange.
Nach meiner Auffassung u. Rechtsverständnis muss der Verkäufer den Tisch wieder abbauen bzw. abholen (zu seinen Lasten) in Anlehnung an § 439/355/356 BGB.
Stichworte: Nacherfüllung §439 ??? / Widerrufsrecht §355 BGB ??? / Rückgaberecht §356 BGB ??? / Fernabsatzgesetz ???"
Jedenfalls droht jetzt wohl ein Rechtsstreit. Er verlangt das Geld, aber ich verlange die Rücknahme des Billardtisches aufgrund der bereits erwähnten Mängel. Ich möchte unbedingt, dass der Verkäufer den Tisch zurücknimmt und auch die Kosten für den Abbau sowie Abtransport trägt.
Ein Kaufvertrag existiert nicht, auf der aktuellen Rechnung steht: "Bestellart: E-Mail Bestellung".
Bisher habe ich noch nicht(s) gezahlt und auch noch kein Schreiben (z.B. Widerrufschreiben als Einschreiben mit Rückschein oder Ähnliches) an den Verkäufer geschickt.
Wie sieht die rechtliche Situation aus und welche Gesetze greifen?
Habe ich ein Rückgaberecht (wäre wünschenswert), Rücktrittsrecht oder nur Recht auf Nachbesserung oder gar nichts?
Wie soll ich nun sehr kurzfristig vorgehen (die Sache eilt sehr)?
-- Einsatz geändert am 14.06.2007 12:49:59
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
14.06.2007 | 11:15








