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Rechnung über 6000 Euro stellen?


| 11.06.2007 22:30 |
Preis: ***,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers




Hallo,

im Januar 2006 habe ich für ein Immobilienunternehmen einen Entwurf für ein Gebäude gemacht, der mir am 06.02.2006 mit Euro 6000.- vergütet wurde. Da es sich um einen guten Bekannten handelt, wollte er damals auch keine Rechnung.

Nun will er doch eine Rechnung haben. Was kann ich tun um die 6000 Euro beim Finanzamt anzumelden bzw ist es mir als Privatperson (Student) überhaupt möglich eine Rechnung zu stellen? Ist das überhaupt legal gewesen?

Ab April 2006 erhielt ich Auslandsbafög. Ansonsten hatte ich 2006 keine weiteren Einkünfte. Kann das zu weiteren Problemen führen?

Vielen Dank im vorraus.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 35 weitere Antworten zum Thema:
Rechnung Euro
12.06.2007 | 00:15

Antwort

von

Rechtsanwalt Achim Schroers
48 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

da Sie nur ein einziges Mal in dieser Art und Weise entgeltlich tätig geworden sind, können sie wie folgt vorgehen:

Quittieren Sie Ihrem Bekannten den Erhalt des Geldes für die von Ihnen erbrachte Leistung und erklären Sie die gezahlte Vergütung in der abzugebenden Einkommensteuererklärung als sonstige Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 22 Nr. 3 EStG.

Eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer müssen und sollten Sie allerdings nicht stellen. Sie müssen es nicht, weil Ihnen hier mangels NACHHALTIGER Tätigkeit die Unternehmereigenschaft fehlt und deshalb der von Ihnen getätigte Umsatz nicht der Umsatzsteuer unterliegt (siehe § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 UStG). Und Sie sollten es nicht, denn stellen Sie eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, obwohl Sie nicht Unternehmer sind, müssen Sie dann auch die ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen (§ 14c Abs. Satz 2 UStG).

Ich hoffe, ich habe Ihnen weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 12.06.2007 | 00:29

Vielen Dank für die schnelle und konkrete Antwort.
Muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben oder kann ich diese auch nicht einreichen (da ich das normalerweise nie tue)? Und falls ja, bis wann müsste das dann geschehen?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 12.06.2007 | 11:01

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben und sollten dies auch kurzfristig nachholen, denn die Frist für die Abgabe der Erkärung für das Jahr 2006 ist bereits am 31.05.2007 abgelaufen. Es dürfte Ihnen sicher auch nicht schwer fallen, eine Erklärung abzugeben, denn wenn dies, wie Sie schreiben, Ihre einzigen Einkünfte waren, fällt keine Einkommensteuer an.

Mit freundlichen Grüßen
RA Schroers

Ergänzung vom Anwalt 15.06.2007 | 16:41

Sehr geehrter Fragesteller,

ich muß meine Antwort auf Ihre Nachfrage korrigieren: Als Nicht-Arbeitnehmer müssen Sie eine Einkommensteuererklärung nur abgeben, wenn in 2006 der Gesamtbetrag der Einkünfte 7.664,00 EUR übersteigt (§ 56 EStDV).

Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Achim Schroers
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