Urkundenfälschung + Betrug
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
Guten Tag,
folgendes Problem belastet mich:
Ich habe Biermarken für das örtliche Volksfest gefälscht und ca. 16 Stück für den eigenen Gebrauch in Umlauf gebracht.
Die Marken bestanden nur aus bedrucktem Tonpapier.
Der insgesamte entstandene Schaden liegt bei ca. 70 Euro.
Die Marken wurde nur von mir in Umlauf gebracht, bis auf die letzte. Diese hatte ich meiner Freundin gegeben und diese wurde dann dabei erwischt.
Die Polizei hat sie unter Druck gesetzt, bis sie schließlich die Aussage gemacht hat, dass ich die Marken gefälscht habe.
Ich bin heute sofort zum Wirt und habe ihm alles gebeichtet und den Schaden bezahlt. Dieser hat mir dazu eine Rechnung ausgestellt mit Unterschrift etc.
Die Polizei hat bis jetzt keine Aussage von meiner Seite. Ich möchte mich jedoch morgen stellen und die ganze Schuld auf mich laden.
Besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung? (Um die Herstellung herauszufinden?)
Diese Angelegenheit ist aus reiner Dummheit enstanden, nicht aus Profitgier (es wurden keine Marken verkauft) oder sonstigen kriminellen Energien, sondern aus reiner jugendlicher Blödheit.
Nach dem Motto: Es könnte ja gut gehen.
Ich sehe ein das ich da sehr viel Mist gebaut habe, und habe Angst vor dem Urteil.
Ich bin 19 Jahre alt, wohne bei Eltern und bin Student.
Besteht Chance auf Jugendstrafrecht?
Ist ein Urteil zu erwarten das mir einen Eintrag in das polizeiliche Führungzeugnis beschert?
-- Einsatz geändert am 04.06.2007 01:52:57
Betrug Urkundenfälschung









