Bußgeldverfahren gem. § 26a Umsatzsteuergesetz
23.05.2007 18:22 |
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Steuerrecht
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Bußgeldrechtliche Ermittlungen wegen Zuwiderhandlungen im Umsatzsteuer-Kontrollverfahren
Nicht rechtzeigige Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen (ZM)
Personalbogen / Angaben zur Sache
Meine Buchhalterin hat diese Zusammenfassenden Meldungen beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis zu spät abgegeben.
Die Friste waren seit 2005 und 2006 jeweils der 10. nach dem Quartalsende. Sie hat es aber immer erst 3-5 Monate später abgegeben.
Nun wird gefragt, ob ich als Geschäftsführer die Steuerordnungswidrigkeit zugebe.
Ich bestünde der Verdacht, dass ich vorsätzlich oder leichtfertig in Tatmehrheit Steuerordnungswidrigkeiten gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 18a Abs. 1 UStG begangen hätte.
Wie kömme ich am schmerzlosesten aus der "Sache" raus? Künftig wird das pünktlich abgegeben. Es kamen halt immer Erinnerungen auf die die Buchhalterin dann reagierte.
Wie hoch ist die Strafe erfahrungsgemäß beim ersten Mal? Die werden ja wohl kaum eine Höchststrafe ansetzen. Wusste gar nicht, dass es das überhaupt gibt.








