mündliche Absprachen/Zugewinngemeinschaft/Scheidung
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
Ich stelle die folgenden Fragen im Auftrage meines Vaters, da dieser mit dem Medium Internet nicht so sehr vertraut ist.
Im März 2007 hat sich durch intensive Nachforschungen meiner Schwester und meiner Person herausgestellt das unsere Mutter fremdgeht. Dieses hatte, was wir nicht wussten, auch unser Vater 2 Tage vorher herausgefunden.
Ein klärendes Gespräch, ergab kein konkretes Ergebnis. Ein 2. Heiratsantrag meines Vaters an meine Mutter wurde von ihr angenommen. Ihre Aussage war das sie sich für meinen Vater entschieden habe.
Von da an terrorisierte der Liebhaber meiner Mutter die Familie mit täglichen Anrufen.
Eine Woche darauf ist meine Mutter ohne Aussage mit dem familieneigenen PKW verschwunden. Es stellte sich heraus das sie mit ihrem Liebhaber einen Urlaub unternahm.
Es stellte sich heraus das die Affäre schon 1,5 Jahre besteht.
Soviel zur Schilderung der Ereignisse.
Es besteht kein Ehevertrag.
Es besteht ein Testament welches jeweils den anderen Ehepartner begünstigt.
Es besteht eine mündliche Absprache zwischen meinen Eltern, die von meiner Mutter vor Jahren angestrebt wurde. Diese beinhaltet,das wenn einer der beiden Eheleute eine Affäre hat, bzw. fremdgegangen ist, hat er dieses dem anderen sofort mitzuteilen, auch im Blickpunkt auf Geschlechtskrankheiten etc.. Wenn der Partner mit der Situation nicht klar kommt, hat der jenige der fremdgegangen ist den Familienverbund mit Verzicht auf seinen Teil aus der Zugewinngemeinschaft zu verlassen. Meine Mutter hat es meinem Vater nicht erzählt, erst auf Nachfrage, und natürlich meint sie das diese Absprache jetzt nicht mehr zählt, da dieses nie schriftlich festgehalten wurde hat sie natürlich die besseren Karten.
Meine Fragen nun sind:
1. Wie kann man es bewerkstelligen, das diese Absprache eingehalten wird?
2. Wenn dieses nicht funktioniert, wie kann man dann verhindern, das mein Vater meine Mutter ausbezahlen muss? Da ansonsten das Haus verkauft werden müsste.
3. Was muss man tun, damit nicht später die Rente meines Vaters aufgeteilt wird und auch an meine Mutter geht?
4. 3. Muss meine Mutter Unterhalt für meine noch im Elternhaus wohnende Schwester zahlen, die sich momentan in der Ausbildung befindet ( 22 Jahre alt)?




