Nachnamensgebung des Kindes
| 18.05.2007 10:24 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Jana Laurentius
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation: mein Lebensgefährte und ich erwarten im November unser erstes gemeinsames Kind. Ich habe bereits einen unehelichen Sohn Lukas, der meinen Nachnamen trägt: Bühler.
Mein Lg heißt Weiß, Heirat ist ausgeschlossen.
Nun möchte mein Lg dem Baby seinen Namen geben. Da ich auf keine Fall möchte, dass das Kind nur seinen Nachnamen trägt, Lukas und ich heißen ja schon Bühler, nun die Frage:
Ist es machbar, dem Baby einen Doppelnachnamen zu geben: Bühler-Weiß?? Und könnte das Kind bei einer etwaigen Hochzeit später mal einen der beiden Namen ablegen, wenn ja, welchen?
Ich danke im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüsse
J. Bühler
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