Unterhaltspflicht für kranken Studenten
Student im 6 Semester erkrankt
Unser 23 –jähriger (ältester) Sohn ist seid Ende November 2006 in stationärer Behandlung.
Seid 5 Jahren hat er immer einen Zweit-Wohnsitz geführt bzw. seit 8/2006 als einzigen Hauptwohnsitz an seinem Studienort ein eigenes Zimmer mit eigenständigen Mietvertrag .
Er hat noch keine abgeschlossene Erst-Berufs-Ausbildung.
Da beide Eltern arbeiten, hat er kein Bafög erhalten und hat durch uns während des Studiums seine monatliche finanzielle Absicherung bekommen. Seine jüngere Schwester ist auch Studentin und bekommt auch ihren Lebensunterhalt durch uns überwiesen.
Die weitere medizinische Perspektive für unseren Sohn besteht in der mittelfristigen Unterbringung in ein Übergangswohnheim (in einer Rehabilitationseinrichtung-sozialpsychatrische Wiedereingliederung ins Arbeitsleben)
Die Sozialbetreuerin des Krankenhauses riet dem Sohn einen Antrag auf ALG 2 zu stellen Als Eltern stellten wir auf Anraten der Fallbetreuerin im Arbeitsamt zu diesem Antrag eine Bescheinigung aus , daß er ab Datum Antragstellung ALG (nach bereits drei Monaten Krankenaufenthalt)von uns nur noch das Kindergeld überwiesen bekommt ,obwohl wir bisher natürlich seinen gesamten Lebensaufwand abgedeckt haben -Miete ,Essen ,Bekleidung insgesamt ca 550 Euro im Monat) .
Der Antrag auf ALG II wurde befristet (6 Monate) bewilligt , danach erfolgte Hinweis auf Übergang als Sozialhilfeempfänger,da er nach 6 Monaten noch immer nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht) und somit neue Antragstellung ..
Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde gestellt.
Gleichzeitig wurde an uns Eltern die Aufforderung durch das Arbeitsamt gesandt, unsere Einkommenssituation offen zulegen .In diesem Formular müssen wir angeben , ob wir unterhaltsverpflichtet sind oder nicht .
Frage
1. Sind wir in der Phase der langfristigen Erkrankung (schon jetzt 6 Monate und absehbar weitere 6 bis 18 Monate) gegenüber unserem Sohn unterhaltspflichtig .
(Zur Zeit ist er Student und hat eine Studienbefreiung für das nicht abgeschlossene Wintersemester und das laufende Sommersemester ) Somit ist er familienkrankenversichert .
Frage2. Wenn unser Sohn seine Ausbildung nicht mehr aufnehmen kann – wer ist dann in Zukunft für seinen Unterhalt zuständig ?
Unterhaltspflicht









