Frage geschrieben am 16.05.2007 12:42:00Betreff: wann wird mein eintrag im Polizeilisches Führungszeugnis gelöscht
Rechtsgebiet: Strafrecht
Einsatz: € ***
Status: Beantwortet
Aufrufe: 15913
ich hätte eine Frage und zwar bin ich 1998 verurteilt worden wegen Räuberische Erpressung zu 3 Jahren auf Bewährung.
Ich habe mein Onkel vor kurzem angerufen der arbeit bei der Polizei und es steht immer noch im Polizei Computer drin, und er hat gesagt das es erst 2008 gelöscht wird.
Jetzt meine Frage :
-wann wird die Strafe aus meinem Führungszeugnis gelöscht
-wann wird die Strafe aus dem Bundezentralregister gelöscht
Würde mich um eine Antwort sehr Freuen
denn ich möchte gerne Bewerben und dafür braucht man halt ein Führungszeugnis
Antwort geschrieben am 16.05.2007 13:19:52
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Rechtsanwalt Sascha Kugler
Klosterstr. 64, 10179 Berlin, Tel: +493023456630, Fax: +4930234566336
Strafrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Miet und Pachtrecht
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