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Fehlbuchung nach Überweisung aus Deutschland ins Ausland


11.05.2007 12:48 |
Preis: ***,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




Ich habe vor ca. drei Wochen eine Überweisung über ca. 350USD nach China getätigt. Bei meinem Agenten kamen allerdings 4900 USD an. Säter stellte sich heruas, dass von meinem Konto kein Cent abgebucht wurde. Ich bekam allerdings eine schriftliche Bestätigung, dass 4900USD abgebucht wurden. Nach der Bestätigung habe ich meine Bank kontaktiert. Die haben daraufhin erst einmal die 350USD von meinem Konto abgebucht. Ich habe aus China einen Scan der Überweisungsbestätigung erhalten. Auf diesem steht, dass der Betrag von meinem Konto stamme (inkl. BLZ, KOntonumemr, meiner Adresse). Meine Bank meinte, dass ich in China sagen soll, dass sich meine Bank melden wird um den Betrag zurückzubuchen (Telefonisch wurde mir von meinem Berater mitgeteilt). Für die Rückbuchung ist die Erlaubnis des Agenten in China notwendig.
Da in den letzten Wochen kein Kontakt der Bank zum Agenten hergestellt wurde und der Agent den Betrag an mich zurücküberweisen wollte, habe ich ihm zugesagt. Nun habe ich seit heute den Differenzbetrg der Gesamtsumme minus meiner geplanten Überweisung minus sämtlicher Gebühren auf meinem Konto. Heute bekomme ich von meinem Agenten den Hinweis, dass sich die chinesische Bank gemeldet hat, und den Betrag zurückbuchen will. Der Agent bat mich meine Bank zu benachrichtigen, dass dies nicht mehr notwendig sei.

Meine Frage lautet nun:
Kann mich meine Bank für den Betrag erlangen, oder kann Sie den Betrag nur von dem chinesischen Agenten erzwingen? Kann der chinesiche Agent behaupten (was der Fall ist) dass der Betrag nach Deutschland zurück überweisen wurde, so dass meine Bank daraufhin mich belangen möchte, oder liegt dort eine Barriere, da die Rücküberweisung eine andere Angelegenheit darstellt?
Angenommen die Bank möchte von dem chinesichen Agenten den Betrag, kann der chinesische Agent mich daraufhin in Probleme ziehen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Antworten zum Thema:
Überweisung Deutschland
11.05.2007 | 14:26

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

das scheint ein sehr komplizierter Sachverhalt zu sein. Ich hoffe, ich habe ihn richtig verstanden:

1. 350 USD haben Sie nach China überwiesen (erst waren diese nicht angkommen, dann aber mit der 2. Überweisung). Dieses ist auch der rechtmäßig geschuldete Betrag.
2. die chin. Bank hat 4900 USD erhalten, die wurden jedoch bei Ihnen nie abgebucht.
3. die 4.900 USD wurden Ihnen aber numehr gutgeschrieben abzgl. 350 USD und Gebühren.

D.h. - so wie ich das verstehe - Sie haben nun Geld auf Ihrem Konto, was Ihnen nie abgebucht wurde und somit nicht zusteht.

Das Geld haben Sie unrechtmäßig erlangt.

Dieses Geld ist daher unverzüglich zurückzuüberweisen.
Sie sollten jedoch vorher mit Ihrer Bank klären, dass wirklich das Geld vorher nicht von Ihrem Konto abgebucht wurde und ggf. noch Ihrem Konto später zurückbelastet wird.

Je nachdem, wo die vermutliche Fehlbuchung verursacht worden ist, kann entweder die chin. Bank bzw. der Agent oder Ihre Hausbank Sie entsprechend in Anspruch nehmen.

In jedem Falle sollte aber jedes weitere Vorgehen zur Bereinigung dieser Angelegenheit mit allen Seiten abgestimmt werden, damit es hier zu keinen etwaigen Überschneidungen kommt.

Mit Kosten (Bankgebühren) aus dieser von Ihnen ja nicht verursachten Fehlbuchung dürfen Sie aber nicht belastet werden.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Bitte konkretisieren Sie ggf. den Sachverhalt in der Nachfragefunktion, falls ich diesen oder Ihre Frage falsch verstanden haben sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

















Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
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ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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