Verjaehrung / Verzoegerung derselben (HB) / Praktische Abhilfe
Gleich eins : das hier klingt komplizierter, als es ist - liegt aber nur an der Wortwahl :)
Ich bin gebeten worden, Folgendes anzusprechen: ein Bekannter hat (dem Strafmass nach verjaehrt, bis Ende 80er Jahre) in Europa einigen prolongierten Unfug mit Aktien angestellt, wobei der Schaden in D entstand.
Das Ganze erstreckte sich troepfchenweise ueber einige Jahre,
fiel irgendwann auf, Haftbefehl, die Tatreihe wurde vor (dem Vernehmen nach, etwa) 15 Jahren beendet,
Haftbefehle aber waehren womoeglich bis 30 Jahre nach dem Tod des Gesuchten (erst dann werden ja auch seine polizeilichen Daten geloescht, vielleicht wg. gewerbsmaessiger Wiederauferstehungsgefahr), denn dass HBs verjaehren, waere mir neu -
oder gibts das, dass man sie mal Haftbefehle wg. Ergebnislosigkeit "einstellt" ? (Frage 1)
Der Beschuldigte ist eine (unbekannt lange) Zeit im passiven Sinn gesucht, aber durch Kontrollstellenvermeidug nicht gefunden worden, er schwoert Marmor/Eisen etc., dass dabei nur Geschicklichkeit, aber keinesfalls falsche Papiere zur Verwendung kamen, er ist Deutscher und seitdem abwechselnd in F, B, NL, selten CH ansaessig, keine echte Meldepflicht dort (ausser CH, nur Kurzaufenthalt), es ist aber sicher, dass ein Haftbefehl fuer
Gesamteuropa erlassen wurde, evtl. im Laufe jener Jahre (80er) auch mehrmals, man weiss ja nicht, ob das nur von einer örtlichen Behoerde bearbeitet wird oder gleich mehrere Berufene einen solchen Ukas erlassen duerfen - wir haben ja eine stets weiter wachsende Beamtenlandschaft, und noch fuer Jahrzehnte Tropenholzpapier... und lediglich Rechtsprobleme, das ist doch toll.
Ich habe, selbst als TV-gebildete Laie zum Thema befragt, nun nach kurzem Googeln einige Antworten auf diesem interessanten Forum zum Thema Verjaehrung gelesen und frage noch zweierlei :
a) heisst es, dass ein Haftbefehl die Verjaehrung aufhebt -
wie soll man das verstehen ? Da stellt einer den HB aus, und von da an bleibt ad infinitum die Zeit stehen ?
Und wenn er vergisst, den schon nach 70 Jahren wieder einzustellen, dann verjaehrt eine an sich mit 10 Jahren
belegte Strafsache erst nach 20, das ist mehr als im Durchschnitt lebenslange Freiheitsstrafe, aeusserst effektiv wird hier Resozialisierung stracks unterbunden, IST DAS KORREKT (Frage 2,
eigentlich Frage 1 in abgewandelter Form).
Dies bedeutet, dass Straftaten nur vejaehren, wenn niemand begreift, wer der Taeter ist,
dieser folglich gar nicht namentlich gesucht wird a la "Anzeige gegen Unbekannt" :
Wir sollten das absolut klarstellen.
Kriminelles, somit, muss man laut Gesetz mit aller Konsequenz tun oder lassen - was kriminell ist, bestimmt wiederum die jeweilis zustaendige Mannschaft und deren Zeitgeist
(ich sehe es als im Sinne des Gesetzgebers, des demokratischen Souveraens, als positiv an, von den Untertanen transparentest verstanden zu werden).
Zurueck zur Sache, der Betreffende arbeitet seit etwa 10 Jahren bei einer Nachrichtenagenur im Ausland voellig brav und legal,
wenn auch notwendigerweise schwarz, ist ein ruhiger, unauffälliger, motiviert mehrwertschaffender
Bildungsbürger und hat sich seit damals auch NICHTS zuschulden kommen lassen - allmaehlich nervt es ihn aber, Familiengruendung ist schwer und der Sinn - aber nach sowas fragen wir hier NICHT,
das ist eh zu philosophisch fuer die menschlche Rasse.
Auch schlimm - der entstandene Schaden, einige zehntausend (damals noch) Mark, verjaehrt im Extremfall 30 Jahre nach der Tat. Der damals Geschaedigte, finanzkraeftige Nachfolgeorganisation einer seitdem mehrfach umgeformten multinationale Aktiengesellschaft, koennte den Taeter (haette sie ihn denn) jederzeit belangen und horrende Zinsen verlangen.
In welche (im "freimarktwirtschaftlichen" Sinne) Gesellschaftsform koennte man legales Vermoegen stecken (Stiftung?), so dass sie es nicht kann - das muss, versteht, sich, absolut legal sein oder unterbleiben)-
ist dies in Europa ueberhaupt moeglich, oder sollte man auf Privatpersonen ausweichen (Frage 2.5 bis 3, muss nicht unbedingt beantwortet werden - denn wo ein Wille, da ein Weg :)
Sonst muss ich wohl empfehlen, das aussereuropaeische Gebiet zwecks Altersversorgung vorzuziehen, der Mann lebt ja auch nicht ewig, solang man nicht ein Gesetz dazu erlaesst...
und Reisepapiere werden offensiv zum mobilen Personaldetektor vorangetrieben (vermutlich bald nach RFID einen GPS-Chip enthalten, oder wir kriegen das Reisepass-Handy) -
jedenfalls besteht Handlungsbedarf, vulgo do or die.
Anmerkung: Im Idealfall hat jemand von Ihnen vielleicht Praxiserfahrung mit solchen Dingen.
Mann koennte, wenn es eher positiv aussieht (der Betreffende strebt das eigentlich an) auch in einiger Zeit mit Akteneinsicht beginnen und diese Sache, um das Bestmoegliche herauszuholen,
mit einem normalen, evtl leicht kreativen Mandantenverhaeltnis weiterlaufen lassen, wenn Sie interessiert sind.
Gerichtlich waere dafuer eher der Raum Duesseldorf sinnvoll als etwa Berlin - erstmal aber ist die generelle Auskunft wichtig, deshalb vorlaeufig genau dafuer vielen Dank.
Verjaehrung









