Schadenersatzklage wg. Urheberrechtsverletzung
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Ich habe im letzten Jahr bei eBay einen Artikel verkauft. Dabei habe ich ein Foto eines Fremden benutzt, welches angeblich Urheberrechtlich geschützt war. Nach der Auktion bekam ich einen Brief eines Fotografen der mich aufforderte Schadenersatz in Höhe von 160,- Euro zzgl. Umsatzsteuer insgesamt 185,60 Euro zu leisten, sowie eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Bei Wiederholung: Vertragsstrafe 2500,- Euro.
Begründung der Schadensersatzhöhe: Grundlage „Bildhonorare 2005" der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing MFM + 50% Zuschlag aufgrund Nutzung in einem Online-Shop + Zuschlag 100% wg. fehlenden Bildquellennachweises.
Da ich dachte es handele sich um einen Scherz habe ich auf dieses Schreiben nicht reagiert, ebensowenig wie auf die darauf folgende Erinnerung. In dieser stand wörtlich das der Kläger „Lichtbildner der Bildes" ist.
Nach einigen Wochen hatte ich dann eine Abmahnung von seinem Anwalt im Briefkasten. Hier wiederum die Forderung Schadenersatz in Höhe von 185,60 Euro zu leisten, sowie die Kosten für den Anwalt von insgesamt 308,21 Euro.
Berechnung: Streitwert 2685,60 Euro, (Gebühr 1,3 = 245,70 Euro + Auslagenpauschale + 16% Mwst.)
Ich habe daraufhin eine selbstformulierte Erklärung abgegeben, in der ich mich erklärte in Zukunft das besagte Foto nicht zu verwenden, und im Falle dessen eine Strafe in Höhe von 2500,00 Euro zu zahlen. (Wortlaut in meinem Schreiben: Ich verpflichte mich gg. dem Kläger ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne präjudiz für die Sach- und Rechtslage…)
Danach passierte eine ganze Zeit lang gar nichts, bis ich ca. 6 Monate später eine Klage vom zuständigen Amtsgericht bekommen habe, in der mich der Rechteinhaber auf die Zahlung der Schadenersatzsumme, der Anwalts- sowie Gerichtskosten und Verfahrenskosten verklagt !
Inhalt:
Klage wg. Urheberrechtsverletzung
Vorläufiger Streitwert: 330,19 Euro (185,60 Euro + 144,59 Euro)
Es wird beantragt:
->Beantragung auf Zahlung folgender Summen:
--330,19 Euro nebst Zinsen seit Sept. 2006
-- Kosten des Verfahrens
->Vollstreckungsklausel zu erteilen, sofern das Urteil für den Kläger vollstreckungsfähigen Inhalt hat
->Im schriftlichen Verfahren zu entscheiden (§ 495 a ZPO)
->Ein Urteil ohne Begründung zum zweck der vorläufigen Zwangsvollstreckung auszufertigen (§ 307 Abs. 2 ZPO)
In der beiliegenden Begründung ist mit folgendes aufgefallen:
1. Der Kläger ist nicht, wie erst von mir angenommen der Hersteller des Bildes, sondern hat die Nutzungsrechte vom Hersteller. Er selbst vergibt Lizenzen und Nutzungsrechte (Im allerersten Schreiben hat er sich selbst jedoch als Fotograf und „Lichtbildner des Bildes" ausgegeben)
Der Hersteller wird ebenfalls nun namentlich genannt. Beweis zur Übertragung der Nutzungsrechte soll ein Zeugnis sein, welches der Klageschrift jedoch nicht beiliegt.
2. Meine abgegebene Unterlassungserklärung wird als „strafbewehrte Unterlassungserklärung" bezeichnet. Damit soll ich die Nutzung des Bildes bei Ebay anerkannt haben.
3. Der außergerichtliche Streitwert liegt nun bei 2185,60 Euro – statt vormals 2685,60 Euro
Denn merkwürdigerweise beträgt der Unterlassungsanspruch nun nur noch 2000,- Euro statt 2500,00 Euro (Warum verstehe ich nicht - willkür ?)
4. Die aus 3. gelten gemachten Kosten einer 1,3 Gebühr werden mit einer 0,65 Gebühr angerechnet zzgl. 20,00 Euro Auslagen + 16% Mwst. insgesamt also Anwaltskosten von 144,59 Euro
Meine Fragen hierzu:
Was passiert nun ? Wie soll ich mich verhalten ? (Empfehlung)
Welche Gesamtkosten kommen auf mich zu (u.a. Verfahrenskosten, Welcher Streitwert ist ausschlaggeben 330,19 Euro oder 2185,60 Euro)?
Wenn ich verurteilt werde, welche Folgen hat das für mich (Schufa, Vorstrafe, Zwangsvollstreckung o.ä) ? Was heißt Vollstreckungsklausel ?
Kann man ein Gerichtsverfahren noch vermeiden ?
Wenn sich Nachweisen lässt das der Kläger seinen Hauptumsatz mit den Schadensersatzforderungen macht – muss ich dann zahlen ?
Sind die Kosten gerechtfertigt ?
Eine Menge Fragen - aber ich denke für einen Anwalt schnell und einfach zu beantworten...
Vielen Dank im vorraus für die Hilfe !
Urheberrechtsverletzung wg.








