Zeitungswerbung mit falscher Aussage aber schmerzlichen Auswirkungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein kleines Unternehmen, dass sich speziallisiert hat auf Bagger u. Raupenarbeiten.
Wir haben ein Problem zu klären.
Im Okt.2006 wurde durch eine Maschinenfirma ein Reporter zu dessen eigener Werbung losgeschickt.
Es wurde ein Bericht über einen Bagger gemacht, der auf einer Baustelle eingesetzt war, den wir gemietet hatten.
Dieser Bericht erschien in einer Bauzeitung, wie wir Ende Februar07 erfuhren, schon ab November06 und dann mehrmals.
Nun sind wir dort mit Namen und Adresse aufgeführt worden und es hat den Anschein, dass wir der Organisator der Baustelle sind und darauf ist die Baustellengeneralführung stinkensauer, die dort für den Teilabschnitt beauftragte Firma hatte uns als sog. Subunternehmer beauftragt, mit Teilarbeiten auf, von uns eigene besorgte MAschinen, zu erfüllen. Was auch gemacht wurde.
Nun herrscht Entsetzen in der gesamten Führung und dessen weiter beauftragten Firmen, die uns teilweise beauftragen.
Wir haben bei denen, durch interne angebliche Anweisung ein Verbot, dort das zweite Teilstück zu bearbeiten.
Im dreizeiligen ganz seitigen Bericht steht die Maschine mit den Fähigkeiten beschrieben, ferner steht:
Zur Aufnahme des Oberbaus wird die Betondecke vorgebrochen, dann von einem ...kettenbagger der herstellefirma xyz aufgerissen und verladen.
Ausführendes Unternehmen ist Firma (unser Name)aus dem Ort X.
Der Lohnunternehmer für Baggerarbeiten, der sich auf dieses Geschäftsfeld erfolgreich spezialisiert und ständig expandiert, hat die MAschine in Langzeitmiete von der Firma X-Verleih aus Z-Ort.
Wir haben weder diesen Bericht jemals vorher zur Einsicht bekommen.
Wir haben diese Werbung nicht beauftragt oder auch den Willen gehabt, dass wir die über uns stehenden leitenden Firmen ausbooten wollten.
Wir haben nur das Problem, dass in den über uns liegenden Firmen der Anschein erwackt wurde, dass wir uns mit fremden Federn schmücken, was zu Folge hat, dass der Konzern seinen unteren Mitarbeitern und daraus den Teilleistungsfirmen die Info gab.
Wenn Aufträge erteilt werden nicht mit dieser Firma.
Jetzt ist die Frage:
Welche rechtliche Möglichkeit habenwir um dieses zu klären, welche Möglichkeit haben wir gegen den Reporter / bzw, dessen Auftraggeber, dem Baumaschinen Hersteller, um diese Auftragsverluste wieder gutzumachen.
Denn den Folgeauftrag haben wir wie es derzeit aussieht nicht bekommen.









