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Zeitungswerbung mit falscher Aussage aber schmerzlichen Auswirkungen


| 04.04.2007 06:39 |
Preis: ***,00 € |

Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Böhler




Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein kleines Unternehmen, dass sich speziallisiert hat auf Bagger u. Raupenarbeiten.
Wir haben ein Problem zu klären.
Im Okt.2006 wurde durch eine Maschinenfirma ein Reporter zu dessen eigener Werbung losgeschickt.
Es wurde ein Bericht über einen Bagger gemacht, der auf einer Baustelle eingesetzt war, den wir gemietet hatten.
Dieser Bericht erschien in einer Bauzeitung, wie wir Ende Februar07 erfuhren, schon ab November06 und dann mehrmals.
Nun sind wir dort mit Namen und Adresse aufgeführt worden und es hat den Anschein, dass wir der Organisator der Baustelle sind und darauf ist die Baustellengeneralführung stinkensauer, die dort für den Teilabschnitt beauftragte Firma hatte uns als sog. Subunternehmer beauftragt, mit Teilarbeiten auf, von uns eigene besorgte MAschinen, zu erfüllen. Was auch gemacht wurde.
Nun herrscht Entsetzen in der gesamten Führung und dessen weiter beauftragten Firmen, die uns teilweise beauftragen.
Wir haben bei denen, durch interne angebliche Anweisung ein Verbot, dort das zweite Teilstück zu bearbeiten.
Im dreizeiligen ganz seitigen Bericht steht die Maschine mit den Fähigkeiten beschrieben, ferner steht:

Zur Aufnahme des Oberbaus wird die Betondecke vorgebrochen, dann von einem ...kettenbagger der herstellefirma xyz aufgerissen und verladen.
Ausführendes Unternehmen ist Firma (unser Name)aus dem Ort X.
Der Lohnunternehmer für Baggerarbeiten, der sich auf dieses Geschäftsfeld erfolgreich spezialisiert und ständig expandiert, hat die MAschine in Langzeitmiete von der Firma X-Verleih aus Z-Ort.

Wir haben weder diesen Bericht jemals vorher zur Einsicht bekommen.
Wir haben diese Werbung nicht beauftragt oder auch den Willen gehabt, dass wir die über uns stehenden leitenden Firmen ausbooten wollten.

Wir haben nur das Problem, dass in den über uns liegenden Firmen der Anschein erwackt wurde, dass wir uns mit fremden Federn schmücken, was zu Folge hat, dass der Konzern seinen unteren Mitarbeitern und daraus den Teilleistungsfirmen die Info gab.
Wenn Aufträge erteilt werden nicht mit dieser Firma.

Jetzt ist die Frage:
Welche rechtliche Möglichkeit habenwir um dieses zu klären, welche Möglichkeit haben wir gegen den Reporter / bzw, dessen Auftraggeber, dem Baumaschinen Hersteller, um diese Auftragsverluste wieder gutzumachen.
Denn den Folgeauftrag haben wir wie es derzeit aussieht nicht bekommen.

04.04.2007 | 09:17

Antwort

von

Rechtsanwalt Michael Böhler
345 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihnen können dann Schadenersatzansprüche gegen die Bauzeitung bzw. den Journalisten zustehen, wenn eine widerrechtliche Rechtsverletzung vorliegt und diese ursächlich dafür war, dass sie den Folgeauftrag nicht bekommen haben. Allerdings sehe ich ein Problem darin, dass die Gegenseite argumentieren könnte, der Bericht wäre fehlerfrei. Der Text kann auch so interpretiert werden, dass Sie als Lohnunternehmer die Baggerarbeiten ausführen und die angepriesenen Maschinen vom X-Verleih in Langzeitmiete nutzen. Dadurch, dass Sie als eindeutig als Lohnunternehmer benannt werden, wird deutlich, dass die Bauleitung andere Stellen inne haben.

Wenn Sie also die Arbeiten an der Betondecke ausgeführt haben, ist der Bericht inhaltlich korrekt.

Das Argument der Bauleitung, Sie hätten andere ausbooten oder den Eindruck erwecken wollen, die Leitung übernommen zu haben, kann nur vorgeschoben sein. Ihnen keinen Folgeauftrag geben zu wollen, mag einen ganz anderen Grund haben, z.B. dass es billigere Unternehmen gibt, auf die man zurückgreifen möchte. Deshalb ist es schwierig, die Ursächlichkeit des Artikels zu beweisen, was für einen Schadenersatzanspruch unerlässlich wäre. Sie sprechen auch nur von einer angeblichen internen Anweisung – auch hier benötigt man klare Beweise!

Im Presserecht muss grundsätzlich keine Druckfreigabe durch den erfolgen, über den berichtet wird, da dies mit der Pressefreiheit unvereinbar wäre.

Die Bauleitung muss Ihnen gegenüber keine Rechenschaft darüber ablegen, weshalb Sie Ihnen den Folgeauftrag nicht gegeben hat, doch rate ich Ihnen dennoch, dort nachzufragen. Dabei sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie von dem Gerücht gehört haben, die Anzeige wäre hierfür ursächlich. Dabei können Sie die das Zustandekommen aufklären. Ihre Schwierigkeiten dürften am besten im persönlichen Gespräch mit allen Beteiligten bzw. einem Rundschreiben gelöst werden.

Abschließend kann der Fall zwar erst nach Kenntnis der genauen Aufmachung der Anzeige beurteilt werden, doch kann Ihnen im Rahmen dieser Erstberatung nicht zu einem Vorgehen gegen die Bauzeitung geraten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Michael Böhler
Konstanz

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