Widerspruch und Fristverlängerung bzgl. Anwaltschreiben Generelle Themen
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Widerspruch und Fristverlängerung bzgl. Anwaltschreiben


| 01.04.2007 23:05 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin,

ich habe drei Fragen:

1) Per Anwaltschreiben wurde Herr X mit einer Frist von 10 Tagen aufgefordert, 1000 Euro zu zahlen. Herr X setzte ein Schreiben bezüglich Widerspruch auf. Es folgte von der Gegenseite abermals ein Schreiben mit der Forderung und einer Frist von 5 Tagen und der Drohung eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn Herr X abermals in Widerspruch geht, kann dann die Gegenseite schon ein gerichtliches Verfahren einleiten?

2) Kann Herr X eine Fristverlängerung von der gegnerischen Seite verlangen? Muss die Gegenseite darauf eingehen?

3) Kann Herr X eine Ratenzahlung vorschlagen? Muss die Gegenseite darauf eingehen?

Über eine baldige Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.
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Widerspruch
Antwort vom
01.04.2007 | 23:51
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Die Gegenseite könnte nunmehr ein gerichtliches Verfahren einleiten, da sie dies vorher innerhalb einer angemessenen Frist angekündigt hat.

II. Eine Fristverlängerung können Sie dann verlangen, wenn die Gegenseite eine zu kurze Frist gesetzt hat, dem Begehren also nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgekommen werden kann. Ohne auf Ihren Fall mangels weiterer Kenntnis im Besonderen einzugehen, kann die hier gesetzte Frist zur Zahlung als (noch) angemessen beurteilt werden.

III. Der Schuldner ist zu Teilzahlungen nicht berechtigt, § 266 BGB. Der Gläubiger braucht daher auf ein Ratenzahlungsgesuch nicht einzugehen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 2011-01-07 | 19:23


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