Österreicher in Deutschland zu schnell
27.03.2007 08:11 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme aus Österreich, bin Österreichischer Staatsbürger und aufgrund meines neuen Jobs als Außendienstmitarbeiter sehr viel mit dem Auto in Deutschland unterwegs.
Heute morgen ist ein Brief von den deutschen Behörden an meine Firma eingelangt.
Er enthielt ein Schreiben „Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" plus dazugehörigen Zeugenfragebogen.
Dem Fahrzeughalter (meiner Firma) wird dabei folgendes Vergehen zur Last gelegt:
Am 23.2.2007 um 16:51 wurde in Neufahrn, LK FS, A9 Nürnberg München, km 510, 372 Ri. München, Spur 3 mit dem PKW, Kennzeichen (XYZ) nachstehende Verkehrsordnungswidrigkeiten nach §24StVG begangen.
Dem verantwortlichen Fahrzeugführer wird zur Last gelegt:
Kennzahl 141721
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: 120km/h
Festgestellte Geschw. (abzüglich Toleranz): 141 km/h
Messtoleranz von 5 km/h wurde berücksichtigt.
Verletzte Vorschriften:
§41 Abs. 2, §49StVo; 11.3.4 BKat
Bemerkungen (insbes. Tatfolgen)
Film-1 76016, Film-2 122
Beweismittel:
Radarmessung
Foto
Foto
Zeugen
PHM „Zeuge1" VPI „Zeuge2"
Dazu meine Fragen:
1.) Muss ich oder jemand anderes aus meiner Firma mich belasten?
2.) Wenn ja, mit welcher Strafe (Geld, Punkte) habe ich zu rechnen?
3.) Wenn nein, was passiert dann in weiterer Folge sollte ich den Zeugenfragebogen nicht oder unausgefüllt zurücksenden?
4.) Wenn man einen Fahrer angibt und den Verstoß zugibt werden dann weitere Untersuchungen angestellt ob die Angabe des verantwortlichen Fahrers stimmt oder wäre die Sache mit Bezahlung der Buße und der Eintragung der Punkte damit gegessen?
5.) Was passiert wenn man einen Fahrer angibt aber das Vergehen nicht zugibt?
6.) Was passiert wenn man als Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt die Firma angibt?
7.) Inwiefern kann mir mein Österreichischer Führerschein abgenommen werden wenn ich nach deutschem Recht Verkehrswidrigkeiten begehe?
8.) Gibt es irgendwo eine Übersicht über den deutschen Bußgeldkatalog, bzw. welche Strafen für welche Vergehen vorgesehen sind und wie das Punktesystem genau funktioniert?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Eingrenzung vom Fragesteller
27.03.2007 | 08:19









