Entwendung eines Gegenstandes aus der Wohnung vom Vermieter
19.03.2007 17:00 |
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Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Markus Timm
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem!
Meine Vermieter haben mit mir keinen Mietvertrag vor ca. zwei Jahren abgeschlossen.
Nun habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich im April ausziehe. Nun waren die am Wochenende, wo ich nicht im Haus war und diese haben mir nicht Bescheid gesagt, in der Wohnung. Heute habe ich von der Vermieterin darüber Bescheid bekommen, dass sie ziemlich sa
uer sind, weil die Wände und der Teppichboden ziemlich dreckig sind und deswegen neu streichen und den Boden reinigen wollen. Dafür soll ich 300 € zahlen. Und als Pfand, haben die einfach meine Geige entwendet im Wert von ca. 8500€. Die ich wieder bekomme, wenn ich die 300€ bezahle!
Ich weiß wirklich nicht, wie ich mich mit dieser Situation verhalten soll. Dafür brauch ich dringend einen Rat.
Können die einfach was aus der Wohnung entwenden, was mein Eigentum ist? In der Vergangenheit waren die übrigens auch einfach in der Wohnung! Welchen Rat geben Sie mir?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Harmjanz









