Erstberatung beim RA – 2 x 240,-- Euro möglich?
Preis: ***,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Meine Person:
Verbraucher, Privatperson, nicht gewerblich oder selbständig tätig
Sachverhalt:
September 2006: Ich muss eine Entscheidung zwischen zwei Versicherungen treffen. (Berufsunfähigkeitsvers.) Dabei sind für mich die Versicherungsbedingungen entscheidend und ich möchte mich von einem RA beraten lassen.
Anfrage per Mail bei einem RA, ob er mich in dieser Sache beraten kann.
Antwort des Anwaltes: ja
Kostenangabe für Erstberatung auf der Homepage des Anwaltes: maximal 190,-- + ggf. Pauschale 20,-- + USt.
Oktober 2006 Auftragserteilung durch mich (schriftlich) und Übersendung der Versicherungsbedingungen der Versicherung. A und der Versicherung B
Wortlaut meines schriftlichen Auftrages: Bitte überprüfen Sie die beiliegenden Versicherungsbedingungen beider Gesellschaften und erteilen Sie mir einen Ratschlag, welchen Vertrag ich fortführen sollte.
Im Auftragsschreiben sind weitere persönliche Angaben zu meiner Person enthalten und das für mich entscheidende Kriterium bei der Auswahl der Versicherung „Beamtenklausel“ herausgestellt.
Mit der Sekretärin des RA vereinbare ich per Mail einen Termin für das telefonische Beratungsgespräch mit dem RA.
Oktober 2006: Das Gespräch mit dem RA findet statt. Ich rufe ihn an und werde ca. 30 Minuten beraten. Auf meine Frage während des Gespräches nach den Kosten sagt er: 190,-- Euro. (Dafür habe ich allerdings keine Zeugen)
Februar 2007: Eingang der Rechnung des RA bei mir:
Angelegenheit Versicherung A
Übliche Vergütung für Beratung, private Berufsunfähigkeitsversicherung
§§14, 34 Abs. 1 S. 2 RVG 190,-- Euro
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,-- Euro
+ 16 % MwSt
Summe: 243,60 Euro
Angelegenheit Versicherung B
Übliche Vergütung für Beratung, private Berufsunfähigkeitsversicherung
§§14, 34 Abs. 1 S. 2 RVG 190,-- Euro
Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,-- Euro
+ 16 % MwSt
Summe: 243,60 Euro
Gesamt zu überweisender Betrag: 487,20 Euro
Anruf von mir bei der Sekretärin: keine Klärung möglich
Anruf von mir beim RA: RA sagt: Abrechnung so O.K. da es sich um zwei Gegenstände handelt, da es auch zwei zu prüfende Vertragsbedingungen waren.
Außerdem hätte er mir am Telefon gesagt, dass 2 x 190,-- Euro abgerechnet würden. Das habe er so in seinen Akten notiert.
RA schlägt Vergleich vor: Ich zahle 362,-- Euro gesamt und er legt die Sache zu den Akten.
Ich habe mir während des Beratungsgespräch 1 x 190,-- Euro notiert und lehne deshalb ab. Entweder muss ich bezahlen oder nicht.
Geplantes Vorgehen:
Ich bezahle 1 x 243,60 Euro und schreibe dem RA, dass hier die Kappungsgrenze für eine Erstberatung liegt. Es handelt sich um einen Lebenssachverhalt und es hat nur ein Gespräch zwischen mir und dem RA stattgefunden.
Auch ist die Behauptung er habe mir am Telefon klar 2 x 190,-- Euro gesagt nicht wahr. Des weiteren erfolgt meine Zahlung der 243,60 Euro auch nur unter dem Vorbehalt einer eventuellen späteren Prüfung der Kostenpauschale in Höhe von 20,-- Euro, da dem RA keine Kosten in dieser Art entstanden sind. Ich habe ihm die Unterlagen geschickt und ich habe ihn angerufen. (Das ist hier aber nicht der für mich entscheidende Punkt)
Sollte der RA das gerichtliche Mahnverfahren beantragen, werde ich widersprechen.
Sollte der RA ein Gerichtsverfahren anstreben, werde ich auch diesen Weg mitgehen, wenn mir meine RS.-Vers. eine Deckungszusage gibt.
(Ist im Rahmen dieser Onlineberatung nur eine Frage möglich, beantworten Sie mir bitte meine erste Frage.)
Ich benötige keine Definition zur Erstberatung/Kappungsgrenze, da ich mich schon intensiv (RVG/BGB) eingelesen habe. Bitte beantworten Sie mir die folgenden konkreten Fragen:
Fragen:
1. Handelt es sich in meinem Fall um zwei eigenständig abrechnungsfähige Gegenstände oder ist im Rahmen dieser ersten Beratung eine doppelte Abrechnung wie geschehen nicht möglich?
(Hier vielleicht einen § oder ähnliches, auf den ich mich berufen kann, da das RVG für mich keine Verbindung zwischen verschiedenen Gegenständen und Erstberatung herstellt)
2. Ist mein geplantes Vorgehen rechtlich korrekt?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
-- Einsatz geändert am 03.03.2007 11:09:14
-- Einsatz geändert am 03.03.2007 12:19:20
-- Einsatz geändert am 03.03.2007 12:27:47
Erstberatung









